Die Hamburger Justizsenatorin sowie die sächsische Justizministerin – beide von den Grünen – haben angekündigt, bei der nächsten Justizministerkonferenz die Aufhebung der Reform der Wiederaufnahme zu fordern. Dazu können Sie den rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Günter Krings, gerne wie folgt zitieren:
„Die von der Union vorangetriebene Gesetzesreform, mit der die Wiederaufnahmemöglichkeiten von Mord-Strafverfahren – inklusive Völkermord – nach einem Freispruch zuungunsten des Verurteilten erweitert wurden, ist verfassungsgemäß. Dies hat die Mehrheit der Sachverständigen bestätigt. Wenn die Grünen nun dennoch die Verfassungsmäßigkeit der Reform in Zweifel ziehen und die Frage der Verfassungsmäßigkeit offenbar nicht durch das zuständige Bundesverfassungsgericht klären lassen möchten, stellt sich die Frage, ob die Grünen ernsthaft Mörder schützen möchten. Aufgrund der neuen Wiederaufnahmemöglichkeit befindet sich bereits ein mutmaßlicher Mörder in Untersuchungshaft. Dieses Verfahren wird sehr sicher beim Bundesverfassungsgericht landen. Das ist der richtige Ort, wo die Verfassungsmäßigkeit zu klären ist.
Ohne diese Wiederaufnahmemöglichkeit steht zu befürchten, dass auch bei mutmaßlichen Kriegsverbrechern Beweise, die erst nach Ende der Kriegshandlungen und damit vielleicht erst nach einem ersten Prozess erhältlich sind, dauerhaft unberücksichtigt bleiben müssen. Kriegsverbrecher blieben in diesen Fällen nach dem Willen der grünen Minister dann dauerhaft von Strafe verschont.“