Weiter den Ganztag an Grundschulen fördern

Qualitativ hochwertige ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter fördern die Bildungsteilhabe von Kindern und ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Sie erleichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben.

Mit dem „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter der Klassenstufen 1 bis 4 eingeführt.

In den vergangenen Jahren haben Bund, Länder und deren Kommunen den erforderlichen Ganztagsausbau weiter vorangetrieben. Hierzu errichtete der Bund Ende 2020 mit dem Ganztagsfinanzierungsgesetz (GaFG) ein Sondervermögen mit der Bezeichnung „Ausbau ganztägiger Bildungs-. und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“. Aus dem Sondervermögen werden den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden in den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote in Vorbereitung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter gewährt. Insgesamt stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zum Ganztagsausbau zur Verfügung.

Die Mittelabrufe beim Investitionsprogramm Ganztagsausbau erfolgten bislang aber zögerlich. Als Investitionshemmnisse sind insbesondere bei größeren Bauvorhaben (Planungs-)Unsicherheiten für Länder und deren Kommunen festzustellen. Mitunter sind die Landesprogramme, die die jeweilige landesrechtliche Ausgestaltung der Förderanträge regeln, erst im Jahr 2024 in Kraft getreten, sodass Unsicherheiten bestehen, ob entsprechende Baumaßnahmen bis Ende 2027 aufgrund umfangreicher Planungsprozesse, aktueller und erwarteter Fachkräfteengpässe in Bau(planungs-)berufen sowie Lieferengpässen abgeschlossen werden können.

Eltern brauchen aber Verlässlichkeit und Kinder eine gute Betreuung. Die von CDUCSU und SPD auf den Weg gebrachte Verlängerung des Investitionsprogramms für den flächendeckenden Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen um zwei Jahre ist ein klares Bekenntnis zur Stärkung von Familien und Bildung in Deutschland. Dabei geht der Nutzen des Programms weit über die Förderung rein baulicher Maßnahmen hinaus: Es stärkt die Bildungsgerechtigkeit für Kinder, entlastet Familien und ist ein entscheidender Hebel, um insbesondere Mütter aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten aus der Teilzeitfalle zu befreien. 

Gleichzeitig verschaffen wir den Ländern und Kommunen durch die Fristverlängerung mehr Zeit und geben ihnen die dringend benötigte Planungssicherheit, um Fördermittel abzurufen und den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 schrittweise umzusetzen.

Jetzt liegt es an uns allen, Bund, Länder und Kommunen, das volle Potential dieses Programms auszuschöpfen und auch für Grundschulkinder eine ganztägige Betreuung aufzubauen, die auf die Bedürfnisse von Familien und Kindern zugeschnitten ist.