Wir lassen die Landwirte nicht „auf dem Trockenen sitzen“
Der Finanzausschuss hat heute im Rahmen des Gesetzes zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien auch eine wesentliche Änderung im Versicherungsteuergesetz beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann und der Berichterstatter Carsten Brodesser:
„Mit der Gesetzesänderung wird die Versicherungsteuer für das Risiko „Dürre“ von 19% auf 0,03 % gesenkt. Die zunehmenden Extremwetterlagen auch in Deutschland machen erforderlich, neben Gefahren wie Hagelschlag, Sturm, Starkfrost, Starkregen oder Überschwemmungen auch Dürreschäden in den Katalog der wetterbedingten Extremwetterereignisse in das Versicherungsteuergesetz mit aufzunehmen.
Wir geben damit ein deutliches Signal an die Landwirtschaft zur verbesserten betrieblichen Eigenvorsorge. Die landwirtschaftlichen Betriebe können sich dadurch bereits in diesem Jahr gegen dürrebedingte Ertragsausfälle zu vergünstigten Konditionen absichern.
Das ungewöhnliche Vorgehen ist dem Umstand geschuldet, dass das Versicherungsteuergesetz erst im Herbst in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird und damit die Landwirte im schlechtesten Fall einen erneuten Dürresommer ohne Versicherung überstehen müssten. Wir haben jetzt dafür gesorgt, dass die Begünstigung rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft tritt und damit auch jene Versicherungsnehmer begünstigt werden, die bereits jetzt einen Versicherungsschutz haben.“