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Verbandsklage lässt Maß und Mitte vermissen

Bundestag entscheidet über Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie

Der Bundestag berät am morgigen Freitag in 2./3. Lesung den Entwurf zum Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG). Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und der zuständige Berichterstatter Martin Plum:

Günter Krings: „Der Gesetzentwurf zur Verbandsklage lässt Maß und Mitte vermissen. Das trifft insbesondere auf den späten Zeitpunkt zu, bis zu dem man der Klage beitreten kann. Erst drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung steht überhaupt fest, wer mit wem worum streitet. Zugleich wird mit dem niedrigen Streitwertdeckel das Kostenrisiko zwischen Verbänden und Unternehmen eklatant ungleich verteilt. Damit lässt die Ampel fundamentale Grundsätze des deutschen Prozessrechts außer Acht.“

Martin Plum: „Die Ampel hat beim Thema Verbandsklage eine große Chance verpasst: Von Anfang an war die Umsetzung der EU-Richtlinie vor allem ein politischer Kuhhandel zwischen den Koalitionären. Deshalb hebt jede Seite nun auch nur das hervor, was sie jeweils in den Verhandlungen durchsetzen konnte. Das Resultat als Ganzes betrachtet ist allerdings mehr Stückwerk als kohärentes Klageinstrument. Die Leittragenden sind insbesondere die Richterinnen und Richter, die durch die Verbandsklage kaum von massenhaften Einzelklagen entlastet werden dürften.“