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V-Leute-Regeln der Ampel helfen der Organisierten Kriminalität

Die deutschen Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte haben zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation Stellung genommen. Dazu können Sie den rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, gerne so zitieren:

„Das Bundesjustizministerium hat ein Gesetz vorgelegt, dass Schwerkriminellen hilft und Ermittlungen – gerade im Bereich der organisierten Kriminalität – behindert oder gar unmöglich macht. Laut Koalitionsvertrag wollte die Ampel die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zu einem Schwerpunkt der Sicherheitsbehörden machen. Tatsächlich macht die Ampel Deutschland zum Rückzugsraum für die Organisierte Kriminalität. Zutreffend attestieren die Generalstaatsanwälte dem Bundesjustizministerium, dass der Gesetzesvorschlag überflüssig, praxisfern und ermittlungshindernd sei. Denn V-Leute werden mit diesem Gesetz verhindert. Die im Gesetz vorgesehen Restriktionen werden den Einsatz bei vielen schweren Delikten faktisch unmöglich machen oder zumindest zeitlich so eng begrenzen, dass sich wichtige Ermittlungserfolge nicht mehr einstellen werden.  

Gerade bei der Bekämpfung von extremistisch motivierten Straftaten sind wir dringend auf die Aufklärung der Tätermilieus durch V-Leute angewiesen. Wer deren Einsatz erschwert, macht es den Extremisten leichter.“