Update des Personenbeförderungsgesetzes

Diese Woche kommt ein großes verkehrspolitisches Gesetzesvorhaben dieser Legislatur zu einem erfolgreichen Abschluss. Das alte Personenbeförderungsrecht bekommt ein Digital-Update, und zwar mit modernen Mobilitätsformen für die Stadt und für das Land.

Mit einer Digitalisierungsoffensive für die Lieferung von Echtzeit- und Mobilitätsdaten, aber auch den neuen digitalbasierten Verkehrsformen, bringen wir das Gesetz, das bis vor kurzem noch vom ‚Droschkenverkehr‘ gesprochen hat, in das 21. Jahrhundert. Wir freuen uns besonders, dass wir mit dem Linienbedarfsverkehr das in der Stadt erfolgreich erprobte ‚Pooling‘ auch für den ländlichen Raum ermöglichen. Das ist eine große Chance für dichtere Verkehrsangebote, die den Umstieg vom Auto auf den ÖPNV auch auf dem Land in greifbare Nähe rücken lassen. Nun müssen die Genehmigungsbehörden vor Ort die neuen Möglichkeiten auch nutzen und umsetzen.

Der Bund ermöglicht nun im Regelbetrieb kleinere, flexiblere Fahrzeuge statt Linienbusse, ohne feste Routen und mit Bestellung per Smartphone App. Die Kommunen bekommen weitreichende Kompetenzen, die Details vor Ort passend für die Bedürfnisse der Bürger auszugestalten.

Außerdem werden Betreiber von Mobilitätsplattformen genehmigungspflichtig, so dass es hier nicht mehr zu Wildwuchs kommt.

Mit der Bereitstellung von Mobilitätsdaten können zukünftig besser Kontrollen der Marktteilnehmer durchgeführt werden. Auf Basis dieser Daten können auch innovative Informationsangebote entwickelt werden. Diese Chance sollte jetzt schnell genutzt werden.

Ferner können bei Taxen, Mietwagen und den neuen Poolingverkehren Emissionsvorgaben gemacht werden.

Mit dem neuen Personenbeförderungsgesetz bringen das Taxi in die Zukunft und sorgen für mehr Transparenz für den Kunden, der künftig einen Preis vor Fahrtantritt erhalten kann. Zumal auch eine Applösung den Taxameter ersetzen kann. Ein wichtiger Schritt im Wettbewerb zum Mietwagenverkehr. Taxifahrer werden ebenfalls der technischen Entwicklung angemessen entlastet. So wird die veraltete Ortskundeprüfung wird durch eine Navi-Pflicht ersetzt.

Wir halten außerdem an der Rückkehrpflicht für Mietwagen da fest, wo es sinnvoll ist und schaffen ansonsten Alternativlösungen, um auch zum Beispiel Elektromobilität in diesem Sektor durch die Anfahrt von Ladestationen eine Chance zu geben.

Durch eine Kennzeichnungspflicht für alle, verpflichtende Datenexporte und die Klarstellung, dass auch die digitalen Vermittler sich an die Regeln des PBefG halten müssen, erleichtern wir die Kontrollierbarkeit der Regelungen für Behörden, sorgen für einen fairen Wettbewerb und gewinnen bessere Erkenntnisse über die Mobilität in unserem Land.

Auch über Fraktionsgrenzen hinweg ist in den letzten Jahren wirklich viel zu der Novelle diskutiert worden. Dem Gesetz sollten jetzt auch die Grünen zustimmen können.

CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 05 vom 04.03.2021