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Unsere Gesetzesinitiative zum Wohnungseinbruchdiebstahl wurde heute endlich im Bundestag aufgegriffen

Unbefristete Verlängerung der Telekommunikationsüberwachung ist erforderlich

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag die Befugnis der Telekommunikationsüberwachung zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls für fünf Jahre verlängert. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings: 

„Es ist richtig und wichtig, dass der Deutsche Bundestag die Befugnis der Telekommunikationsüberwachung zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls verlängert hat. Sie hat sich bewährt. Daher hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits im letzten Jahr einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der die unbefristete Verlängerung dieser wichtigen Ermittlungsmaßnahme vorsah. In der damaligen Anhörung zu dem Gesetz haben die Praktiker unseren Gesetzentwurf befürwortet. Leider war die Bundesregierung daraufhin in der aller letzten Minute nur zu einer befristeten Verlängerung bereit, die sie evaluieren möchte und damit den Strafermittlern unnötig Arbeit beschert. Wir streben daher nach der Bundestagswahl eine Entfristung dieser Befugnis an. Denn wir wollen den Ermittlern alle notwendigen Befugnisse zur Aufklärung von Straftaten geben. Demzufolge wollen wir unter anderem auch die Straftatenkataloge in der Strafprozessordnung erweitern. Ebenfalls muss dringend eine Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geregelt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben wir bereits in den Bundestag eingebracht.“