Gesetzentwurf der Bundesregierung ist unzureichend
Am morgigen Donnerstag findet die 1. Lesung zum Gesetzentwurf von CDU/CSU zum Schutz von Vollstreckungsbeamten und Hilfeleistenden sowie zum Gesetzentwurf der Bundesregierung statt. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:
„Mit unserem Gesetzentwurf sollen endlich auch die Angehörigen von Gesundheitsberufen besonders geschützt werden. Wir wollen sie – anders als die Ampel – in den Schutzbereich der Regelungen aufnehmen. Bisher gilt dieser Schutz nur für Vollstreckungsbeamte und bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not für Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes oder eines ärztlichen Notdienstes. Die zunehmende Gewalt in Arztpraxen und Kliniken ist empörend und verlangt ein Handeln des Gesetzgebers. Wir als Union wollen die Angehörigen der Gesundheitsberufe besser schützen. Leider kommen auch auf diesem Gebiet von der Ampel nur Ankündigungen, aber keine konkreten Maßnahmen. Personal in Kliniken und Arztpraxen, das anderen Personen hilft und dabei angegriffen wird, bleibt somit der notwendige Schutz versagt – obwohl Bundesgesundheitsminister Lauterbach vor wenigen Wochen noch eine Strafverschärfung angekündigt hatte.
Der Gesetzentwurf der Ampel führt zu keiner Verbesserung, weil er keine Veränderung vorsieht, die auch im Ergebnis zu strengen Bestrafungen führen würde. Unser Gesetzentwurf sieht dagegen konkrete und effektive Strafverschärfungen vor. Zum Schutz von Polizisten, Feuerwehrleuten, Sanitätern und anderen Einsatzkräften wollen wir die Mindeststrafe für tätliche Angriffe auf sechs Monate anheben und für heimtückische Attacken auf ein Jahr erhöhen. Außerdem sollen auch Angriffe strafbar werden, die außerhalb des Dienstes wegen einer bereits erfolgten Diensthandlung in der Vergangenheit erfolgen.“