Union setzt in der Krise wichtige Schwerpunkte

Der Bundestag setzt mit dem heutigen Beschluss das Konjunkturpaket der Koalition im Bundeshaushalt 2020 um. Die Neuverschuldung von 217,8 Mrd. Euro ist angesichts der Schwere des wirtschaftlichen Einbruchs infolge der Corona-Pandemie unerlässlich. Wir können gegen die Steuerausfälle von 65 Mrd. Euro gegenüber 2019 und die erheblichen Mehrausgaben zum Erhalt der Arbeitsplätze und Unternehmen nicht ansparen. Für dieses Ausmaß gibt es kein Kürzungspotenzial im Bundeshaushalt, jedes Hinterhersparen wäre ökonomisch verheerend.

Die Unionsfraktion hat im Haushaltsausschuss gegenüber dem Regierungsentwurf zum Zweiten Nachtragshaushalt 2020 eine Reihe von Verbesserungen vorgenommen. Die wichtigsten Änderungen, die nun beschlossen wurden, betreffen die folgenden Bereiche:

Sport, Kultur

  • Wir stellen 200 Mio. Euro als Corona-Überbrückungshilfe für Profisportvereine zur Verfügung. Zielgruppe sind Vereine und Unternehmen im (semi-)professionellen Wettbewerb der 1. und 2. Liga (Männer und Frauen) und im Fußball auch der 3. Liga (Männer), darunter olympische und paralympische Individual- und Mannschaftssportarten.
  • Wir erhöhen die Programmmittel für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur um 600 Mio. Euro, darunter 5 Mio. Euro Baransatz für 2020 und 595 Mio. Verpflichtungsermächtigungen (VE).

Altersgerechtes Wohnen

  • Wir stocken die Programmmittel für das KfW-Programm „Altersgerechtes Umbauen“ um 50 Mio. Euro auf, darunter 7,5 Mio. bar und 42,5 Mio. VE.

Digitale Transformation des Verlagswesens

  • Wir wollen einen einmaligen Beitrag in Höhe von 220 Mio. Euro (20 Mio. bar und 200 Mio. VE) für den Erhalt der Medienvielfalt und -verbreitung in Deutschland sowie die Stärkung des Journalismus und darin tätiger Medienschaffender leisten.

Außeruniversitäre Forschung

  • Das Konjunkturpaket sieht Mittel im Umfang von 500 Mio. Euro für die außeruniversitäre Forschung vor.
  • Die weiteren 100 Mio. Euro entfallen auf den Einzelplan des BMWi. Davon stehen 50 Mio. Euro für die Industrieforschung für Unternehmen und 50 Mio. Euro für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) für industriebezogene Forschungsprojekte zur Verfügung.

Behindertenhilfe

  • Wir gewähren 100 Mio. Euro als Zuschüsse für Einrichtungen der Behindertenhilfe und Inklusionsunternehmen, die von der Covid19-Pandemie besonders betroffen sind.

Verkehr

  • Für das Vorziehen von Straßen-Bauabschnitten (Bundesstraßen und Autobahnen) werden 680 Mio. Euro bereitgestellt.
  • Das Sofortprogramm zur Attraktivitätssteigerung der Bahnhöfe wird um 40 Mio. Euro aufgestockt.
  • 170 Mio. Euro gewähren wir als Beihilfen für Vorhaltekosten für stillgelegte Reisebusse, die durch das Verbot von Reisebusreisen vom 16.03.2020 ausschließlich im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden.
  • Zur Kompensation von Einnahmeausfällen von Seelotsen infolge des Rückgangs der Seeverkehre werden vorübergehende Beihilfen in Höhe von 8 Mio. Euro bereitgestellt.

Kinder- und Jugendhilfe

  • Gemeinnützige Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe, darunter der internationale Jugendaustausch, erhalten 100 Mio. Euro.

Energie- und Klimafonds (EKF)

  • Zur Aufstockung des Park- und Grünflächenprogramms werden zusätzlich 100 Mio. Euro (20 Mio. Euro bar und 80 Mio. Euro VE) bereitgestellt.

Kohleausstieg/Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen

  • Die finanziellen Zusagen des Bundes an die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen werden haushalterisch in zwei neuen Titelgruppen in den Einzelplänen 60 und 12 verbindlich und überprüfbar abgebildet.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Nachhaltigkeit der Staatsfinanzen auch weiter im Blick. Dafür ist uns der Konsolidierungsweg der letzten zehn Jahre nach der Finanzkrise mit Überschüssen von 2014 bis 2019 Vorbild.

 CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 11 vom 02.07.2020