Triage wird unzureichend geregelt

Gesetz der Ampel lässt große Lücken – Auftrag des Verfassungsgerichts nicht umgesetzt

Der Deutsche Bundestag will am heutigen Donnerstag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes verabschieden, die den Fall von Triage betrifft. Dazu erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, und der Berichterstatter Hubert Hüppe:

Tino Sorge: „Die Ampel ist krachend daran gescheitert, den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Ziel gesetzt, eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bei einer möglichen Triage zu verhindern. Statt Rechtssicherheit zu schaffen, verunsichert die Ampel Ärzte und Patienten noch mehr. So bleibt ungeklärt, wer im Falle einer Triage die Entscheidungen trifft. Auch Sanktionsregeln bei Fehlentscheidungen fehlen nach wie vor.

Die Bundesregierung hat die Notwendigkeit ignoriert, die Triage auch für solche Situationen zu regeln, die nicht pandemiebedingt sind. Für Naturkatastrophen und andere Sonderfälle gibt es weiterhin keine Regelung.  Insbesondere Menschen mit Behinderung haben starke Kritik an ihrer völlig unzureichenden Beteiligung im Verfahren geübt – zu Recht. Die Art und Weise, wie dieses Gesetz zustande gekommen ist, hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack.“

Hubert Hüppe: „Erst nach einer achtmonatigen Stolperstrecke hat die Ampelkoalition einen schmalen Gesetzentwurf eingebracht, der sich nur auf Triage im Kontext von Infektionskrankheiten bezieht. Am Ende steht ein Gesetzgebungs-Torso, die tiefe Enttäuschung der Betroffenen und die vertane Chance, Diskriminierung wegen Behinderung bei Triagen umfassend zu unterbinden.“