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Speicherung von IP-Adressen ist unverzichtbar für Schutz vor sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie – Ampel muss reflexhafte Ablehnung der Speicherung von IP-Adressen beenden

Der Rechtsausschuss des Bundestages führt am heutigen Mittwoch eine öffentliche Anhörung durch zum Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen“ (BT-Drucksache 20/3687). Dazu können Sie den rechtspolitischen Sprecher der Fraktion, Günter Krings, gerne wie folgt zitieren:

„Ein Jahr hat die Ampel die Anhörung zu dem wichtigen Thema der Speicherung von IP-Adressen blockiert. Schon über ein Jahr ist vergangen, dass der Europäische Gerichtshof die Speicherung von IP-Adressen zur Aufklärung und Bekämpfung schwerer Straftaten ermöglicht hat. Aber erst in dieser Woche erlaubt uns die Ampel, mit Experten zu erörtern, wie dieser oft einzige Ermittlungsansatz per Gesetz eingeführt werden kann. Die Ampel wird sich vor dem Rat der Praktiker nun nicht länger verstecken können. Sie wird endlich zur Kenntnis nehmen müssen, wie wichtig und unverzichtbar die IP-Adressen für die Aufklärung von Straftaten – insbesondere bei Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch – sind. Es ist höchste Zeit, dass die Ampel-Rechtspolitiker und der Justizminister ihre reflexhafte Ablehnung dieses rechtsstaatlichen Instruments beenden und zu einer faktenbasierten Rechtspolitik finden. Unsere Hoffnung ist, dass das ungebrochene Leid der vielen Kinder, die Tag für Tag Opfer von Missbrauch und Kinderpornographie werden, am Ende auch SPD, Grüne und FDP nicht länger kalt lässt und sie endlich bereit sind, den flehentlichen Forderungen aus der Praxis nachzugeben und eine IP-Adressen-Speicherung einzuführen.“