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Selbstbestimmungsgesetz darf Schutzniveau bei Kindern und Jugendlichen nicht absenken

Der Bundestag hat heute Sachverständige zum Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes angehört. Dazu können Sie den rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, gerne so zitieren:

„Als Union appellieren wir dringend an die Ampel, zur Vernunft zu kommen. Die Anhörung zum Selbstbestimmungsgesetz hat gezeigt, wie wenig der Ampel das Wohl der Betroffenen und insbesondere der Kinder wert ist. Erwachsene, Kinder und Jugendliche werden künftig nicht vor übereilten Entscheidungen geschützt. Die Konsequenzen einer Änderung des Geschlechtseintrages ist Vielen im Vorfeld nicht bewusst. Das Gesetz darf insbesondere bei Kindern und Jugendlichen das Schutzniveau nicht absenken. Es ist befremdlich, wenn bis zum 14. Lebensjahr die Eltern über ihre Kinder hinweg das Geschlecht ihrer Kinder ändern können und wenn ab dem 14. Lebensjahr die Jugendlichen ihren Willen zur Geschlechtsänderung auch gegen den Willen der Eltern einfach durchsetzen können.“