Schutz und Sicherheit von Jugendlichen steht an erster Stelle

Gesellschaftlich ausgewogene Lösung zur Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes

Am morgigen Freitag wird der Deutsche Bundestag über den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ beraten. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Gitta Connemann, und der zuständige Berichterstatter, Hans-Jürgen Thies:

Gitta Connemann: „Der Tabakkonsum geht zurück. Das hat auch mit Werbebeschränkungen zu tun. Deshalb wollen wir die Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten noch weiter begrenzen. Denn noch immer raucht etwa jeder Vierte. Zwar ist die Entscheidung dafür das Recht eines jedes Erwachsenen, aber die meisten greifen nicht erst mit der Volljährigkeit zur Zigarette. Vielmehr wird die Entscheidung zu rauchen im Schnitt mit 14,8 Jahren getroffen.

Es geht uns um die Sicherheit und Gesundheit von Jugendlichen. Werbung wirkt bei ihnen besonders. Jugendliche können nicht abschätzen, welche gesundheitlichen Folgen bereits der Griff zur ersten Zigarette hat, und wie hoch das Suchtpotenzial ist. Zukünftig soll es deshalb im öffentlichen Raum keine Plakatwerbung für Zigaretten, Tabakerhitzer und Co. mehr geben. Denn gerade an Orten mit Außenwerbung wie Bushaltestellen und U-Bahnhöfen halten sich viele Jugendliche auf. Wir wollen sie besser schützen – auch vor kostenlosen Zigaretten, die zum Beispiel auf Festivals verteilt werden.

Klare Regeln gibt es bislang nur für nikotinhaltige Produkte. Aber auch die nikotinfreien E-Zigaretten haben es in sich. Immer häufiger werden sie im Paket mit einer Nikotinlösung verkauft. Nikotin hat nach Einschätzung von Experten eine höhere Suchtpotenz als Heroin. Diese besondere Gefährlichkeit unterscheidet Tabak- und nikotinhaltige Produkte von allen anderen Lebensmitteln und rechtfertigt damit eine besondere Behandlung.“

Hans-Jürgen Thies: „Tabakkonsum ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko unserer Gesellschaft. In Deutschland sterben jährlich bis zu 120.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf steuern wir dem entgegen und stärken den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Dies ist auch allerhöchste Zeit! Mit Ausnahme Deutschlands haben inzwischen alle EU-Mitgliedstaaten ein vollständiges Verbot der Tabakaußenwerbung umgesetzt. Der Union ist es gemeinsam mit dem Koalitionspartner gelungen, mit angemessenen Fristen dafür zu sorgen, dass die Wirtschaft ausreichend Spielraum bekommt, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Mit der Werbebeschränkung schützen wir Verbraucher, besonders Kinder und Jugendliche, vor einem krebserregenden Stoff mit hoher Suchtwirkung.“

Hintergrund:
Ergänzend zu den bereits bestehenden Werbeverboten z.B. in Hörfunk, Presse und Fernsehen sieht der Entwurf ein Verbot der Außenwerbung für Tabakerzeugnisse vor. Dieses Verbot soll nach Ablauf einer Übergangsfrist am 1. Januar 2022 Anwendung finden. Für Tabakerhitzer soll ein entsprechendes Werbeverbot zum 1. Januar 2023 und für elektronische Zigaretten zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Darüber hinaus wird künftig in Kinos die Vorführung von Werbefilmen für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter lediglich im Zusammenhang mit Filmen erlaubt, die keine Jugendfreigabe haben. Die kostenlose Verteilung von Tabakerzeugnissen im Rahmen von Werbemaßnahmen wird außerhalb von Geschäftsräumen des einschlägigen Fachhandels ab 2021 verboten. Das Gesetz sieht zudem vor, nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen gleichzustellen, soweit dies zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsschäden erforderlich ist.