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Sanktionen gegen Verantwortliche der Putin-Nomenklatura verhängen

Giftstoff Nowitschok konnte nur mit Hilfe der russischen Regierung beschafft werden

Die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) hat bestätigt, dass der russische Oppositionelle Alexej Nawalny mit dem Nervengift Nowitschok vergiftet wurde. Dazu erklärt der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Hardt:

„Nach der Bestätigung durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) gibt es keinen Zweifel mehr, dass der russische Oppositionelle Alexej Nawalny mit dem Nervengift Nowitschok vergiftet wurde. Dieser Giftstoff stammt aus hochspezialisierten Laboren. Er konnte nur mit Hilfe der russischen Regierung beschafft und hergestellt werden.

Die Vergiftung Nawalnys ist nur das jüngste Beispiel von Vergiftungen russischer Staatsbürger, die sich gegen das System Putin gestellt haben. Sergej Skripal, Wladimir Kara-Mursa, Alexander Litwinenko und Pjotr Wersilow sind weitere Opfer. Sie stehen neben dem Todesopfer des Tiergartenmordes, Selimchan Changoschwili, neben Boris Nemzow, Anna Politkowskaja, Natalia Estemirowa, Sergej Magnizki oder Boris Beresowski, die ihre Gegnerschaft zur herrschenden Kremldynastie mit dem Leben bezahlen mussten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwartet von der Europäischen Union angesichts der zweifelsfreien Tatsachen im Fall Nawalny eine geschlossene Position gegenüber Russland, die auch weitere Sanktionsschritte nicht ausschließt. Dabei erscheint es am wirksamsten, das enorme ausländische Vermögen der Putin-Nomenklatura einzufrieren. Jeglicher Giftgaseinsatz wird geächtet, weil er gegen geltende Normen der internationalen Staatengemeinschaft verstößt. Für die Verantwortlichen darf ein solcher Verstoß nicht folgenlos bleiben.

Vom ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder erwartet die Unionsfraktion, dass er sich ernsthaft mit dem Vorwurf einer einseitigen Parteinahme in dieser Frage auseinandersetzt, der von vielen Seiten vorgetragen wird. Das Deutschlandbild im Ausland wird auch vom Verhalten ausgeschiedener Bundeskanzler geprägt. Diese haben nach dem Ende ihres Amtes weiterhin die moralische Pflicht, dem Ansehen Deutschlands nicht zu schaden.“