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Regierung missachtet Belange der Opfer und der Justiz

Kritik der Experten bleibt unbeachtet

Am morgigen Freitag findet die 2./3 Lesung des Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung statt. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:

„Es ist skandalös, dass die Ampel-Regierung aus der Experten-Kritik nichts gelernt hat und die Belange der Opfer von Straftaten und der Justiz weiterhin missachtet. Ohne Rücksicht auf Verluste soll eine Inhaltsdokumentation für Strafprozesse eingeführt werden. Dabei haben selbst einige von der Ampel benannte Sachverständige bei der Expertenanhörung im Rechtsausschuss – wie beispielsweise der Deutsche Richterbund – den Gesetzentwurf stark kritisiert.

Zu Recht haben die Praktiker darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf Missbrauchsrisiken beinhaltet, die Wahrheitsfindung erschwert und eine Gefährdung des Opferschutzes drohe. Es sei zu befürchten, dass Tatopfer und -zeugen aus Sorge, ihre Aussage könnte den Gerichtssaal verlassen und dauerhaft und unkontrolliert Dritten zugänglich werden, davor zurückschrecken, vollständig und wahrheitsgemäß auszusagen. Der Schutz vor Verbreitung der Aufzeichnungen sei unzureichend.

An dieser Kritik ändern auch nichts die geringfügig vorgenommenen Änderungen, die ein Absehen der Aufzeichnung ermöglichen nur bei bestimmten Zeugenvernehmungen, insbesondere bei Opfern von Sexualstraftaten.

Die Experten aus der Justiz haben zudem deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf zu erheblichen Mehrbelastungen der Justiz führen wird. Insbesondere seien Verfahrensverzögerungen in jedem Teil des Erkenntnisverfahrens zu erwarten, es würden Ressourcen gebunden.

Statt der Justiz mit einem Pakt für einen Rechtsstaat zu helfen und gemeinsam mit den Ländern für eine bessere Justizausstattung zu sorgen, behindert die Regierung mit dem Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz die Arbeit der Justiz. Der Gesetzentwurf atmet ein tiefes Misstrauen gegen die Arbeit der Richter. Das schwächt die Akzeptanz unseres Rechtsstaates.

Dadurch, dass den Ländern überlassen wird, ob sie Gerichtsverhandlungen per Video oder nur im Ton aufzeichnen, droht zusätzlich ein Flickenteppich bei den Strafprozessen in Deutschland. Die Prozessordnungen waren aus gutem Grunde die ersten Gesetze, die vor fast 150 Jahren im Deutschen Reich vereinheitlicht wurden. Die Ampel-Gesetzgebung marschiert nun zurück in die prozessrechtliche Kleinstaaterei.“