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Raser müssen mit einer harten Antwort des Rechtsstaats rechnen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Straftatbestand der verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dazu können Sie den rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Günter Krings, gerne wie folgt zitieren:

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüße ich sehr. Sie stellt klar, dass nicht nur Wettrennen, sondern auch die sogenannten ‚Einzelraser‘ zurecht und im Einklang mit unserem Grundgesetz strafrechtlich zu verfolgen sind. Auf Druck der Union war im Jahr 2017 mit einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf des Bundesrates das Problem der ‚Einzelraser‘ geregelt worden, nachdem das damals SPD-geführte Bundesjustizministerium keinen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hatte. Es ist wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt festgestellt hat, dass der Tatbestand hinreichend konkretisiert ist. Denn die Einzelraser fahren nur für die eigene Bestzeit durch die Straßen und setzen dabei das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel. Unschuldige Verkehrsteilnehmer wurden dadurch schon getötet. Die Polizei und die Justiz sind gefordert, diese Rennen zu unterbinden bzw. angemessen hart zu bestrafen. Raser, die für den eigenen Kick eine Verletzung oder sogar den Tod Unschuldiger billigend in Kauf nehmen, müssen mit einer harten Antwort des Rechtsstaats rechnen.“