Verbesserung des Risikomanagements von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung
Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeit und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Carsten Brodesser:
„Wir erhöhen die Anforderungen an das Risikomanagement und die Geschäftsorganisation der Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung mit dem Ziel, die Ansprüche der Versorgungsempfänger und -anwärter zu sichern. Pensionskassen und Pensionsfonds müssen sich zukünftig noch intensiver mit Risiken auseinandersetzen und wie sie diesen begegnen wollen. Wir stärken auch die Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Zudem sollen die Versicherten umfassend über den Stand ihrer Vorsorge informiert werden. Pensionsfonds und Pensionskassen werden u. a. regelmäßig bis zum Renteneintrittsalter über die prognostizierte Entwicklung der Altersversorgungsleistungen informieren und Versorgungsempfänger auf die ihnen zustehenden Leistungen und Wahlrechte hinweisen.
Die Richtlinie sieht bewusst nur eine Mindestharmonisierung vor, die es uns ermöglicht die Besonderheiten der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland zu berücksichtigen. Eine Vollharmonisierung lehnen wir ausdrücklich ab.“