Parlamentswoche der Entscheidungen

Parlamentswoche der Entscheidungen

Die Große Koalition hat für eine bessere Altersabsicherung ein umfangreiches Rentenpaket auf den Weg gebracht, das am Donnerstag im Bundestag abgestimmt wurde. Das Gesetz über die Leistungsverbesserung und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung sieht die Festschreibung von Rentenniveau und Beitragssatz bis 2025 vor. Zudem werden Mütter- und Erwerbsminderungsrente deutlich gestärkt. So sehen die Pläne von Union und SPD konkret aus: Das Rentenniveau wird bis 2025 bei mindestens 48 Prozent des Durchschnittslohns festgeschrieben. Der Beitragssatz soll gleichzeitig bei höchstens 20 Prozent der Lohn- und Gehaltszahlungen stabilisiert werden. Für die Zeit nach 2025 strebt die Koalition ebenfalls eine so genannte „doppelte Haltelinie“ an. Das heißt, die Beiträge und das Rentenniveau sollen langfristig stabilisiert und abgesichert werden.

Die Erhöhung der Mütterrente zum 1. Juli 2014 ist ein großer Erfolg der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Zum 1. Januar 2019 wird die Mütterrente nun erneut steigen. Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden und die ihre Berufstätigkeit unterbrochen haben, erhalten weitere sechs Monate Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung gutgeschrieben. Damit wird ihre Erziehungsleistung künftig noch besser anerkannt. Davon profitieren knapp zehn Millionen Menschen in Deutschland. Zudem wird das Rentenpaket eine erhebliche Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente enthalten. Zukünftige Bezieher einer Erwerbsminderungsrente werden so gestellt, als hätten sie bis zur Regelaltersgrenze weitergearbeitet. Damit werden bei der Rentenberechnung mehr Versicherungsjahre zugrunde gelegt, was zu einer spürbaren Steigerung der Bezüge führt.

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag auch über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Entlastung von Familien entschieden. Mit dem Familienentlastungsgesetz wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes sowie des Kinderfreibetrags umgesetzt. Ab dem 1. Juli 2019 soll das Kindergeld pro Kind um 10 Euro pro Monat steigen. Im zweiten Schritt erfolgt eine Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags und des Grundfreibetrags um jeweils bis zu 400 Euro. Insgesamt sieht der Gesetzentwurf eine steuerliche Entlastung von Familien in Höhe von rund 9,8 Milliarden Euro vor. Davon profitieren vor allem Familien mit geringen und mittleren Einkommen.

Ebenfalls am Donnerstag steht eine Änderung des Asylgesetzes zur Abstimmung. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Schutzberechtigte künftig auch in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren zur Mitwirkung verpflichtet werden. Bisher gab es solche Mitwirkungspflichten nur im ursprünglichen Antragsverfahren. Spätestens nach drei Jahren müssen die im Asylverfahren getroffenen Entscheidungen überprüft werden. Ergibt diese Prüfung, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter oder die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht oder nicht mehr vorliegen, muss diese unverzüglich widerrufen beziehungsweise zurückgenommen werden. An genau dieser Stelle kommt die neue Mitwirkungspflicht zum Tragen. Sie umfasst beispielsweise die Vorlage des Passes/Passersatzes, aller erforderlichen Urkunden/Unterlagen sowie von Angaben gegenüber Behörden.

CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 18 vom 08.11.2018