Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts ist eine Chance

Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat am heutigen Dienstag eine Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts in Form der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ als Empfehlung für die deutschen (Erz-)Bistümer beschlossen. Das betrifft rund 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und ihrer Caritas. Dazu können Sie den Fachsprecher für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Rachel, gerne wie folgt zitieren:

„Die katholische Kirche hat heute einen wichtigen Schritt getan. Sie hat klargestellt, dass für ihre Dienstverhältnisse der Kernbereich der privaten Lebensführung der Mitarbeitenden künftig rechtlich keine Rolle mehr spielt. Das ist eine wichtige und notwendige Entscheidung. Für die Betroffenen ist das ein deutlicher Fortschritt und bringt mehr Rechtssicherheit.

Wenn zum Beispiel eine Person in kirchlichen Diensten geschieden und wiederverheiratet ist, ist dies in Zukunft arbeitsrechtlich irrelevant. Ebenso trifft das auf Menschen zu, die wegen ihrer sexuellen Orientierung in der Vergangenheit benachteiligt wurden. Für Kleriker und Ordensangehörige gelten allerdings weiter besondere Regelungen. 

Kein Zweifel: Wir haben beiden Kirchen viel zu verdanken – gerade auch durch das Wirken von Caritas und Diakonie. Es ist gut, dass die katholische Kirche den Dienst, den sie an den Menschen leistet, wieder verstärkt in den Vordergrund rückt. Das ist ein wichtiges Zeichen für die Zukunftsfähigkeit der katholischen Kirche.“