Modernisierungsschub für die Arbeit der Betriebsräte

Zeitgemäße Rechtsgrundlagen und wirksamer Schutz stärken die Sozialpartnerschaft

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines Betriebsrätemodernisierungsgesetzes beschlossen. Hierzu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales, Peter Weiß, und der zuständige Berichterstatter Uwe Schummer:

Peter Weiß: „Das Gesetz modernisiert die Arbeit von Betriebsräten. Betriebsräte können sich künftig jederzeit dafür entscheiden, in Videokonferenzen zu tagen und online Beschlüsse zu fassen. Damit wird die bisher als Ausnahme an die Corona-Pandemie gekoppelte Regelung dauerhaft ersetzt. Auch Betriebsvereinbarungen können mittels digitaler Signatur geschlossen werden. Bei mobiler Arbeit ist die Mitbestimmung der Betriebsräte über die Ausgestaltung nun rechtssicher gestaltet. Die Interessen des Arbeitgebers und der Belegschaft werden so zu einem fairen Ausgleich gebracht. Auch beim Einsatz von >Künstlicher Intelligenz< werden die Rechte der Betriebsräte nun verbindlich geregelt, etwa wenn diese bei der Personalauswahl eingesetzt wird.“

Uwe Schummer: „Das Gesetz wird dem Anspruch absolut gerecht, die Betriebsratsarbeit zu erleichtern. Unnötig hohe formale Anforderungen für die Wahlverfahren und die Schwellenwerte für Unterstützerunterschriften von Kandidaturen werden abgesenkt. Der schon bestehende besondere Schutz von Initiatoren von Betriebsratsgründungen setzt künftig bereits mit den ersten Vorbereitungshandlungen und nicht erst mit der Einladung zur Wahlversammlung ein. Damit schließen wir eine empfindliche Schutzlücke, die von einer kleinen Minderheit sozialpartnerschaftsfeindlicher Arbeitgeber für Repressalien bis hin zur Kündigung genutzt werden konnte. Vor dem Hintergrund eines wachsenden Anteils älterer Auszubildender wird zudem die noch bei 25 Jahren liegende Altersobergrenze für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretungen abgeschafft.

Betriebsräte sind mit Rechten und Pflichten ausgestattete Träger der Sozialpartnerschaft auf betrieblicher Ebene. In der Wirtschaftsordnung der Sozialen Marktwirtschaft, die Klassenkampfideologien den sozialpartnerschaftlichen Weg entgegensetzt, sind diese unverzichtbare Akteure. Daher ist es ein politisches Gebot, für diese zeitgemäße und funktionale Arbeitsvoraussetzungen zu schaffen. Hierzu leistet das Betriebsrätemodernisierungsgesetz einen gelungenen Beitrag.“