Werkstattbeschäftigte müssen gerecht entlohnt werden
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion veranstaltet am 2. März 2020 eine Konferenz mit dem Titel „Werkstatt 2020 – Die Arbeitswelt für Menschen mit Behinderungen“. Themenschwerpunkte sind die Zukunft des Entgeltsystems in den Werkstätten für behinderte Menschen sowie die verbesserte Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Dazu erklärt der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion veranstaltet am 2. März 2020 eine Konferenz mit dem Titel „Werkstatt 2020 – Die Arbeitswelt für Menschen mit Behinderungen“. Themenschwerpunkte sind die Zukunft des Entgeltsystems in den Werkstätten für behinderte Menschen sowie die verbesserte Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Dazu erklärt der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers:
„Die Arbeitswelt für Menschen mit Behinderungen besteht natürlich nicht nur aus Werkstätten für behinderte Menschen. Aber sie wäre auch nicht denkbar ohne sie. Denn es wird immer Menschen mit Behinderungen geben, die es nicht auf den ersten Arbeitsmarkt schaffen und daher auf die Werkstätten als Arbeitgeber angewiesen sind. Umso wichtiger ist es, dass wir die Werkstätten für die Zukunft gut aufstellen und ihre Beschäftigten zielgerichtet fördern.
Um die Motivation der Werkstattbeschäftigten zu fördern, setzt sich die Unionsfraktion dafür ein, dass zukünftig – in Anlehnung an das Ausbildungsgeld – nicht mehr das Werkstattentgelt, sondern das Arbeitsförderungsgeld erhöht wird. Auf diese Weise hätten die Werkstattbeschäftigten mehr Geld in der Tasche, denn das Arbeitsförderungsgeld wird nicht auf andere soziale Leistungen angerechnet. Anders ist dies beim Werkstattentgelt, so dass die Werkstattbeschäftigten von dessen Erhöhung im Ergebnis nichts hätten.
Außerdem müssen wir die Brücken in den ersten Arbeitsmarkt weiter ausbauen. Die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen hat sich in den letzten Jahren zwar verbessert. Doch immer noch gut 40.000 Unternehmen, die eigentlich dazu verpflichtet wären, beschäftigen gar keine schwerbehinderten Menschen. Das muss sich ändern.
Mit dem Budget für Arbeit und dem Budget für Ausbildung haben wir bereits wichtige Instrumente geschaffen, die die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarktverbessern können. Doch diese Instrumente müssen auch genutzt werden. Dafür brauchen wir nicht nur eine engagierte Vermittlungsarbeit der Bundesagentur für Arbeit. Vor allem brauchen wir Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes, die Beschäftigte mit Behinderungen nicht als Belastung, sondern als Chance sehen.“
Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und ist im Anschluss auf Youtube abrufbar: www.youtube.com/user/cducsu