Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt dringenden Handlungsbedarf
Die Bundesinnenministerin hat die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2023 vorgestellt. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:
„Die Zahlen der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2023 sind alarmierend und zeigen, dass mit der Ampel Deutschland unsicherer geworden ist. Die Gewaltkriminalität ist massiv gestiegen. Sie hat mit 214.099 Fällen den Höchststand seit 15 Jahren erreicht. Die Zahl beim Wohnungseinbruchdiebstahl wuchs um 18,8 Prozent auf 77.819 Fälle. Die Bundesregierung bleibt aber untätig oder verschlechtert sogar teilweise die gesetzliche Sicherheitslage. Sie bildet damit ein Sicherheitsrisiko für unser Land.
Die Arbeitsverweigerung der Ampel ist insgesamt ein Skandal.
Wir fordern u.a. bessere Ermittlungsmöglichkeiten und haben entsprechende Gesetzentwürfe und Anträge vorgelegt. So brauchen unsere Ermittler zur Bekämpfung schwerer Kriminalität die IP-Adressen-Speicherung, zur Aufklärung des Wohnungseinbruchdiebstahl die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung. Unseren Gesetzentwurf, der die Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbrüchen ermöglichen soll, wird die Ampel aber diese Woche im Plenum ablehnen. Unseren Antrag zur Speicherung von IP-Adressen hat die Ampel bereits abgelehnt und nichts Adäquates vorgelegt. Vielmehr hat die Ampel sogar Gesetze vorgelegt – wie beispielsweise den Entwurf zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation oder auch das Cannabisgesetz – die Schwerkriminellen helfen und Ermittlungen, gerade im Bereich der organisierten Kriminalität, behindern oder gar unmöglich machen.
Erschreckend ist auch die zunehmende Zahl von Kindern und Ausländern als Täter. Bei Kindern beträgt der Anstieg 43 % im Vergleich zu 2019. Doch die Ampel hat keine Lösung. Von Menschen, die bei uns als Gäste leben, erwarte ich hingegen ein besonderes Maß an Rechtstreue. Für ausländische Straftäter muss gelten: Wer sein Gastrecht missbraucht, muss sein Gastland verlassen.“