Für 90 Prozent der heutigen Zahler wird der Soli ab 2021 vollständig entfallen so wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, wird deswegen von heute 972 Euro auf 16.956 Euro der Steuerzahlung angehoben, sodass bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro zukünftig kein Soli mehr fällig wird.
Dies ist mit einem jährlichen Finanzvolumen von mehr als 10 Milliarden Euro die größte finanzielle Einzelmaßnahme aus dem Koalitionsvertrag.
An die neue, deutlich ausgedehnte Freigrenze schließt sich eine sogenannte Milderungszone an. Wie bereits heute verhindert sie, dass sofort auf den vollen Steuerbetrag Soli erhoben wird. Davon profitieren weitere 6,5 Prozent der Soli-Zahler. Die Milderungszone gilt für zu versteuernde Einkommen bis 96.409 Euro. Für Verheiratete verdoppeln sich diese Beträge. Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent wird als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Er ist nur zu zahlen, wenn eine Steuerlast entsteht, die bei der Einkommensteuer über einer Freigrenze liegt.
Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer. Das Aufkommen steht allein dem Bund zu. Der Solidaritätszuschlag wurde von 1995 an eingeführt. Er dient, flankiert von anderen Maßnahmen eines Gesamtkonzepts, der Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms im Rahmen der Wiedervereinigung. Ziel war es, den neuen Ländern und ihren Gemeinden dauerhaft eine angemessene Finanzausstattung zu sichern und in vertretbarer Zeit zu einer Angleichung der Lebensverhältnisse im Osten Deutschlands an die im Westen zu führen. In diesem Zusammenhang ging es neben der Finanzierung der Erblasten auch um die Integration der neuen Länder in den bundesstaatlichen Finanzausgleich und um die gesamtstaatliche Aufteilung der Vereinigungslasten.
Die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlages wirkt sich zudem positiv auf die Binnenkonjunktur aus: Menschen mit geringeren und mittleren Einkommen bleibt mehr auf dem Konto, die dann höheren Nettoeinkommen stärken die Binnenkonjunktur. Nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt der Zuschlag. Auch viele Selbständige und Gewerbetreibende zahlen ihn künftig nicht mehr. Das setzt Anreize für Investitionen und neue Arbeitsplätze.
Durch die Entlastungspolitik der Bundesregierung werden insbesondere Familien sowie Personen mit unteren und mittleren Einkommen profitieren, auch durch deutlich verbesserte Familienleistungen (z. B.höheres Kindergeld), Sozialabgabensenkungen (z.B. Wiederherstellung der Parität bei der Gesetzlichen Krankenversicherung), höhere Grundfreibeträge und den Ausgleich der kalten Progression.
Allein die steuerlichen Maßnahmen der Bundesregierung erreichen in voller Jahreswirkung ein Volumen, das deutlich über die 25 Milliarden Euro-Marke hinausgehen wird. Es sind somit die umfangreichsten Steuersenkungen seit mehr als zehn Jahren.