Mut zu Transparenz und Vertrauen in die Hauptversammlung
Der Deutsche Bundestag hat heute das zweite Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) verabschiedet. Dazu können Sie die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und den Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Gesellschaftsrecht, Heribert Hirte, wie folgt zitieren:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Es war eine Bedingung der Union im parlamentarischen Verfahren, dass die Hauptversammlung verbindliche Obergrenzen für die Vorstandsvergütung setzen kann. Das entspricht dem zentralen Anliegen der Richtlinie, mit der die Aktionärsrechte gestärkt werden sollen. Die Vergütung der Vorstände kommt so auf die Tagesordnung der Hauptversammlung und muss sich der Diskussion der Aktionäre stellen. Zugleich sind unsere Maßnahmen derart abgestimmt, dass sie für die Unternehmen auch praktisch gut umsetzbar sind.
Wir legen die Schwelle für den Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats bei Geschäften mit nahestehenden Personen auf 1,5 Prozent der Summe aus Anlage- und Umlaufvermögen fest. Auf diese Weise geben wir dem Minderheitenschutz zusätzliches Gewicht. Insgesamt ist uns damit bei ARUG II ein guter Kompromiss gelungen – ein Erfolg für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion.“
Heribert Hirte: „Mit Mut zu Transparenz und mit Vertrauen in die Hauptversammlung – so setzen wir einen fortschrittlichen Mechanismus, der in Zukunft die Vergütung von Managern in Aktiengesellschaft bestimmen wird. Mit unserem Gesetzesentwurf gelingt uns zweierlei: Zum einen implementieren wir behutsam, aber entschlossen ein neues System. Die Rolle der Aktionäre und der Hauptversammlung wird gestärkt, denn in Zukunft können Aktionäre verbindlich auf die Vergütung der Vorstände einwirken. Zum anderen erhalten Unternehmen die Möglichkeit, ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung durch transparente und nachvollziehbare Vergütungssysteme nach innen wie nach außen gerecht zu werden.
Aufsichtsräte sind fortan verpflichtet, eine Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder im Rahmen des Vergütungssystems zu bestimmen – entweder als festgelegten Wert oder im Verhältnis zur durchschnittlichen Arbeitnehmervergütung. Auf dieser transparenten Grundlage schaffen wir zusätzlich die Möglichkeit, dass die Eigentümer von Aktiengesellschaften, die Aktionäre, verbindlich und mit einfacher Mehrheit über eine Herabsetzung der vom Aufsichtsrat festgelegten Maximalvergütung entscheiden können. Aufsichtsräte müssen Vergütungssysteme damit ausführlich und in angemessener Weise rechtfertigen, die Aktionäre selbst stärken wir in ihren Rechten. Denn diese haben nunmehr ein Mittel der Mitbestimmung, auf die jeweilige Performance des Vorstandes zu reagieren – das stärkt die Aktienkultur in unserem Land ungemein.“