Nachunternehmerhaftung ist ein maßvoller Schritt
Der Koalitionsausschuss hat die Einführung der Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Uwe Schummer:
„Die Einführung der Nachunternehmerhaftung für nicht geleistete Sozialabgaben in der Paketbranche ist ein maßvoller Schritt, um unübersehbaren Problemen in Teilen der Branche zu lösen. Die Aufsichtsbehörden haben die Missstände schon seit längerem im Blick. So brachte die unionsgeführte Landesregierung in Nordrhein-Westfalen bereits 2018 eine Arbeitsschutzaktion „Fairer Versandhandel“ auf den Weg. Zur erwünschten Verhaltensänderung in den auffälligen Teilen der Branche hat dies aber leider nicht geführt. Letztendlich überwiegen die Argumente für eine Schärfung des rechtlichen Instrumentariums.
Wir setzen mit der Änderung bei Verstößen gegen die Beitragspflicht zur Sozialversicherung an, wenngleich die bei Kontrollen der Behörden festgestellten Delikte auch Verstöße in größerem Stil gegen das Mindestlohngesetz und das Aufenthaltsrecht umfassen. Experten bescheinigen diesem Schritt aber generalpräventive Wirkung, die sich auch auf Erfahrungen aus der Baubranche und der Fleischverarbeitung stützt.
Wir wollen eine für die Betriebe möglichst unaufwändige Regelung umsetzen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge reicht zum Beispiel für eine „Enthaftung“ des auftraggebenden Unternehmens in der Regel vollkommen aus. Zusätzlich sind umfangreiche bürokratische Entlastungen für Arbeitgeber an anderer Stelle geplant.
In der Baubranche haben vergleichbare Regelungen bereits vor eineinhalb Jahrzehnten zu geordneten Verhältnissen beigetragen. Von diesen profitieren Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer der Branche stehen hinter ihrem Fortbestand. In der Fleischverarbeitung zeigt eine Regelung aus dem Jahr 2017 ebenfalls positive Wirkung.
Die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche wird auch künftig die Ausnahme bleiben. Sie setzt aber das Signal, dass der Gesetzgeber da handelt, wo gewollte unternehmerische Freiräume für Geschäftsmodelle ausgenutzt werden, die Rechtsverstöße wie etwa das Unterlaufen von Sozialnormen und Wettbewerbsverzerrung zu Lasten seriöser Unternehmen zumindest billigend in Kauf nehmen. Insbesondere schafft sie auch mehr Fairness im Wettbewerb zwischen Online-Handel und dem mittelständischen Handel vor Ort.“