Bundestag will Steuerreduzierung für Dürreversicherungen beschließen
Der Bundestag will am heutigen Donnerstag in 2./3. Lesung die Änderung des Versicherungsteuergesetzes beschließen. Die Steuer auf Versicherungen gegen Dürreschäden soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 von 19 Prozent der Versicherungsprämie auf 0,03 Prozent der Versicherungssumme gesenkt werden. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, und der zuständige Berichterstatter Hans-Jürgen Thies:
Albert Stegemann: „Die Dürre und Trockenheit in den letzten Jahren haben deutlich gemacht, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte besser für Krisenzeiten gerüstet sein müssen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat daher seit langem gefordert, die Versicherungsteuer abzusenken. Die Absenkung der Steuer auf Versicherungen gegen Dürre- und Trockenschäden von 19 Prozent der Versicherungsprämie auf 0,03 Prozent der Versicherungssumme hilft Landwirten, besser eigenbetriebliche Risikovorsorge zu betreiben.“
Hans-Jürgen Thies: „Mit der beschleunigten Gesetzesänderung können viele Landwirte noch dieses Erntejahr von günstigeren Prämien profitieren. Darüber hinaus werden wir die Versicherungsteuer rückwirkend senken, sodass alle ab dem 1. Januar 2020 geschlossenen Verträge von der Gesetzesänderung erfasst werden. Gleichzeitig ist es uns gelungen, im Begründungsteil des Gesetzes klarzustellen, dass auch sogenannte Wetterindexversicherungen steuerlich begünstigt werden. Auf dieser Grundlage ist nun die Versicherungswirtschaft gefordert, attraktive Versicherungen gegen Ernteausfälle auf den Markt zu bringen. Mit der notwendigen Zustimmung des Bundesrates wird die Gesetzesänderung bis Ende März in Kraft treten.“