Rechtssicherer Rahmen für fairen Interessenausgleich
Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, sowie der für das Insolvenzrecht zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Heribert Hirte:
Dr. Jan-Marco Luczak: „Die Corona-Pandemie hat unsere Unternehmen vor enorme Herausforderungen gestellt. Für uns als Union war immer klar: Neben dem Schutz der Gesundheit der Menschen müssen wir auch die Wirtschaft am Laufen halten, damit keine Jobs verloren gehen. Neben den ad hoc nötigen Maßnahmen, um den Unternehmen mehr Spielraum und Unterstützung zu geben, haben wir daher gegenüber dem Justizministerium von Anfang an darauf gedrungen, dass wir auch im materiellen Sanierungs- und Insolvenzrecht zügig grundlegende Reformen auf den Weg bringen.
Bereits im Frühjahr haben wir daher einen Regelungsvorschlag gefordert, mit dem Unternehmen frühzeitig solide Sanierungschancen bekommen. Wir wollen möglichst vielen Unternehmen eine wirtschaftliche Perspektive eröffnen und Händlern, Handwerkern oder auch dem industriellen Mittelstand zu echten Sanierungschancen verhelfen. Dabei vergessen wir nicht die Gläubiger und Kreditgeber, deren Interessen auch in der Krise ihres Vertragspartners gewahrt bleiben müssen.
Mit der umfassenden Regelung eines präventiven Restrukturierungsrahmens setzen wir nicht nur EU-Recht um; wir ziehen zugleich einen klaren Schlussstrich unter die Übergangsregelungen der kurzfristigen Covid-19-Gesetzgebung.“
Heribert Hirte: „Es ist ein richtiger und notwendiger Schritt, wenn das Kabinett nun den Vorschlägen unserer Fraktion folgt, die Umsetzung des SanInsFoG früher als geplant durchzuführen. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir uns bereits 2015 aktiv in den Richtliniensetzungsprozess der europäischen Restrukturierungsrichtlinie durch unsere Stellungnahmen eingebracht.
Das SanInsFoG stellt nun eines von drei Gesetzen dar, die aus der europäischen Restrukturierungsrichtlinie folgen. Zu begrüßen ist in jedem Fall, dass das SanInsFoG mit der Einführung des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens die Lücke schließt zwischen außergerichtlicher, einvernehmlicher Restrukturierung, bei der allerdings sämtliche Gläubiger zustimmen müssen, und dem Insolvenzverfahren, dem nach wie vor der ‚Makel der Insolvenz‘ anhaftet. Dies macht den Restrukturierungsstandort Deutschland im internationalen Kontext wettbewerbsfähig.
Im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren sind noch einige offene Fragen des SanInsFoG zu klären, damit diese nicht direkt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen und den Erfolg vor allem des Restrukturierungsrahmens gefährden. Dazu gehört unter anderem – als Korrelat zu einer Neujustierung der Insolvenzantragspflichten – die Frage nach den Geschäftsleiterpflichten im Verhältnis zwischen Gesellschafts- und Gläubigerinteressen, aber auch die Frage nach der genauen Ausgestaltung der Restrukturierungsgerichte.
In vielen Ländern der Europäischen Union wird das Restrukturierungsrecht nun neu gestaltet. Ein großer Erfolg, denn eine frühzeitige Sanierung kann Unternehmen retten, die aufgrund von Krisen oder eigenen Fehlern in Not geraten, selbst aber weiterhin eine wirtschaftliche Perspektive haben. So verringern wir die Ausfallrisiken innerhalb unserer gemeinsamen Kapitalmarktunion und stärken nachhaltig die Wirtschaftskraft und die volkswirtschaftliche Widerstandsfähigkeit des Standorts Europa.“