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Kinderehen bleiben in Deutschland weiter verboten – Ampel muss zum Schutz des Kindeswohls dringend handeln

Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes im Verfahren 1 BvL 7/18, welcher das Verbot von Kinderehen bestätigt, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:

„Mit seinem heute veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht das von Verbot von Kinderehen vollkommen zurecht im Grundsatz bestätigt. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor im Ausland geschlossenen Ehen ist ein großer Fortschritt im Schutz von Minderjährigen, die die Ampel jetzt nicht gefährden darf. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber lediglich aufgegeben, bis zum 30. Juni 2024 ergänzende Regelungen zu Folgen der Unwirksamkeit der betroffenen Ehen zu schaffen. Die Bundesregierung ist dringend aufgefordert zu handeln, damit im Ausland geschlossene Kinderehen in Deutschland auch nach Mitte 2024 nicht vorbehaltlos legalisiert werden. Es wäre unerträglich, wenn künftig Ehen von 14jährigen mit 40jährigen in Deutschland Bestand hätten. Dies kann niemand wollen, dem der Schutz von Kindern am Herzen liegt.“