Der Bundestag hat am heutigen Freitag einen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem Titel „Kinderschutz vor Datenschutz – Mit der Speicherung von IP-Adressen sexuellen Kindesmissbrauch wirksam bekämpfen“ beraten. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Günter Krings, und der innenpolitische Sprecher Alexander Throm:
Andrea Lindholz: „Die immer wiederkehrenden Meldungen über sexuellen Kindesmissbrauch sind entsetzlich. Kinder brauchen unseren Schutz. Solche abscheulichen Taten prägen oft ihr gesamtes weiteres Leben. Die Verbreitung von Kinderpornographie und die Kontaktaufnahme mit Minderjährigen über das Internet hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. In fast 20.000 Fällen in den vergangenen fünf Jahren konnten die Täter aber nicht ermittelt werden, weil die Provider in Deutschland nicht zur Speicherung von IP-Adressen verpflichtet sind. Die IP-Adresse ist oft der einzige Hinweis auf den Täter. Wir brauchen jetzt diese sechsmonatige Speicherpflicht, um deutlich mehr Täter als bislang dingfest zu machen.
Es ist unsäglich, dass gerade der Bundesjustizminister von der FDP dies ablehnt. Frau Faeser muss sich in dieser Sache gegen Herrn Buschmann durchsetzen. Und wenn die SPD-Fraktion es ernst meint mit dem Schutz von Kindern in Deutschland, muss sie unserem Antrag heute zustimmen.“
Günter Krings: „Wir fordern die befristete Speicherung von IP-Adressen zum Zwecke der Bekämpfung von schweren Taten gegen Kinder. Wir wollen es nicht hinnehmen, wenn immer mehr Kinder zu Opfern werden und die Taten nicht aufgeklärt und gestoppt werden können. Der Schutz unserer Kinder ist ein wichtiges Anliegen der Union. Leider beschränkt sich die Ampelregierung beim Kinderschutz bisher nur auf Absichtsbekundungen. Schnelles Handeln ist aber dringend notwendig.“
Alexander Throm: „FDP und Grüne nehmen aus ideologischen Gründen in Kauf, dass jedes Jahr tausende Fälle von Kindesmissbrauch nicht aufgeklärt werden können. Deshalb können auch zukünftige Taten nicht ausreichend verhindert und Kinder geschützt werden. So wird Datenschutz zu Täterschutz! Das ist unerträglich und muss ein Ende haben. Der Kinderschutz braucht Vorrang. Wenn sich Innenministerin und Justizminister nicht einigen können, muss der Bundeskanzler ein Machtwort zum Schutz unserer Kinder sprechen.“