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Kabinett beschließt Versuchsstrafbarkeit beim Cybergrooming

Kinder werden vor den Gefahren des Internets endlich besser geschützt

Das Bundeskabinett beschließt am kommenden Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim sogenannten Cybergrooming. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Alexander Hoffmann:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Wir haben bereits im Koalitionsvertrag auf Druck der Union  vereinbart, die Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings, also der gezielten Kontaktaufnahme von Erwachsenen zu Minderjährigen im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte, einzuführen. Eine Änderung war schon seit langem überfällig. Denn die Täter nutzen schamlos die Anonymität des Internets und geben sich als Kinder oder Jugendliche aus. Das ist bislang noch nicht strafbar, wenn der Täter lediglich glaubt, mit einem Minderjährigen zu schreiben, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen, etwa mit der Mutter, dem Vater oder einem Polizeibeamten, kommuniziert. Das ändern wir nun, denn es darf keine Rolle spielen, ob das mögliche Opfer tatsächlich ein Kind ist oder nicht. Neben der Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim Cybergrooming sind für den Schutz der Kinder allerdings noch weitere Ansatzpunkte wichtig – wie beispielsweise die Erhöhung des Strafrahmens für den Besitz von Kinderpornographie.“

Alexander Hoffmann: „Kinder werden vor den Gefahren des Internets endlich besser geschützt. Zudem können sich die Täter, die Kontakt zu Kindern anbahnen mit dem Ziel, diese sexuell zu missbrauchen oder Kinderpornographie herzustellen, nicht mehr sicher sein, dass sie in eine Falle tappen. Oberste Priorität hat für uns daher die Zielsetzung, bereits den untauglichen Versuch des Cybergroomings unter Strafe zu stellen. Das findet nämlich jeden Tag tausendfach digital statt, auf Pausenhöfen, in Kinderzimmern – einfach überall und jederzeit. Das ist ein nicht hinnehmbarer Zustand.“