Ampel muss untaugliches Gesetz schnell nachbessern
Der Bundesjustizminister hat am heutigen Dienstag eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung in Form des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens vorgelegt. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings:
„Der Justizminister ignoriert mit seinem Gesetzentwurf sowohl den Spielraum, den der Europäische Gerichtshof eröffnet hat, als auch die Bedürfnisse der Ermittler. Die Ermittler benötigen gerade bei der Aufklärung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie dringend den Zugriff auf IP-Adressen. Die Möglichkeit der Sicherung noch vorhandener Verkehrsdaten, nachdem ein Tatverdacht für bestimmte schwere Straftaten erst festgestellt wurde, hilft den Ermittlern dagegen nicht weiter. Die Ampel muss daher nun endlich den Schutz unserer Kinder vor schweren Missbrauchstaten in den Mittelpunkt stellen und politische Verantwortung zeigen. Diesem Gesetzentwurf fehlt das notwendige Herzstück, die anlassunabhängige IP-Adressspeicherung.“