Inakzeptable Zustände in den Großschlachtereien beenden

Arbeitsschutzkontrollgesetz wird die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verbessern

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das Arbeitsschutzkontrollgesetz für die Fleischwirtschaft beschlossen.  Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe Uwe Schummer:

„Die Pandemie hat wie ein Brennglas Missstände bei Großschlachtereien offengelegt. Neben den mangelnden technischen Voraussetzungen und der Nichteinhaltung von Hygienestandards im Arbeitsprozess gehören dazu auch unwürdige Unterkünfte für Menschen, die aus Osteuropa angeworben werden. Dabei werden im Kernbereich Werkverträge als Hebel gegen sozialregulierte Arbeitsverhältnisse eingesetzt. Hinzu kommen Subunternehmen, die mit systematischen Rechtsbrüchen ihre Profite erhöhen. Das sind Zustände, die in einer Sozialen Marktwirtschaft keinen Platz haben. Mit dem Verbot von Werkverträgen im Kerngeschäft der Fleischindustrie und einer verstärkten Kontrolldichte werden wir dafür sorgen, dass es wieder einen fairen Wettbewerb gibt.

Bisherige Anläufe zu Verbesserungen, so das Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmerrechte in der Fleischindustrie aus dem Jahr 2017, und die nicht eingehaltenen Selbstverpflichtungen der Großunternehmen haben gezeigt, dass es einer klaren Regulierung bedarf. Die Situation ist nicht nur mit Blick auf die Beschäftigten unerträglich. Permanente Fleischskandale der Großschlachtereien bringen auch die gesamte Fleischproduktion in Verruf. Von daher unterstützen wir das heute vom Kabinett eingebrachte Arbeitsschutzkontrollgesetz.“