Die vom Koalitionsausschuss eingesetzte Verhandlungsgruppe hat sich auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz geeinigt. Das Heizungsgesetz wird damit abgeschafft und durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst. Die 65-Prozent-Regelung wird gestrichen.
Künftig hat der Eigentümer im Falle eines Heizungsaustauschs wieder mehr Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte. Die Klimaschutzziele für den Gebäudesektor gelten auch weiterhin. Das neue Gesetz wird den Wandel zu klimafreundlichen Heizsystemen unterstützen. Nur die Herangehensweise wird sich ändern: Das neue Gesetz wird technologieoffener, flexibler und praxistauglicher.
Damit beenden Union und SPD den Konflikt um ein Gesetz, das umstritten war und Investitionen gehemmt hat. Manch eine Regelung hat sich als zu komplex und wenig praktikabel erwiesen. Wir machen das Gesetz nun einfacher und besser. Mit der moderaten Grüngasquote schaffen wir ein zusätzliches Instrument, das zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich beitragen wird.
Wir stärken den Ausbau der Fernwärme, den Verbraucherschutz und vereinfachen die kommunale Wärmeplanung für kleine Kommunen. Die Fraktionen bekennen sich zudem zu einer unbürokratischen Umsetzung der EU-Gebäudeenergierichtlinie, die keine zusätzlichen gebäudeindividuellen Sanierungsanforde-rungen für den Gebäudebestand auslösen wird.
Bestehende Heizungen können so einfach weitergenutzt werden. Muss eine Heizung dennoch ausgetauscht werden, liegt die Entscheidung über die künftige Heizungsart bei den Eigentümern. Sie können aus einem Katalog von Optionen wählen. Damit stärken wir ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen selbst am besten, welche Heizung in ihren Keller passt.
Wir haben das klare Ziel, dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO2-frei betrieben werden müssen. Die Ziele des Klimaschutzgesetzes gelten: Bis 2045 wird Deutschland CO2-neutral, auch im Gebäudesektor. Es gibt aber zukünftig keine strengen Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien mehr und keine Betriebsverbote bestimmter Heizungen. Gleichzeitig werden wir eine Regelung einführen, die Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen schützt.
Damit beenden wir die die abwartende Haltung der Bürger bei Investitionen in neue Heizungen, den das Heizungsgesetz ausgelöst hat. Jetzt sind maßgeschneiderte Lösungen möglich, so dass jetzt eine Vielzahl von Sanierungsprojekten in Angriff genommen werden können und der Heizungsaustausch an Fahrt aufnimmt. Damit wird es auch eine höhere Nachfrage nach neuen klimafreundlichen Heizungen geben. Davon werden Heizungsbranche und Handwerk unmittelbar profitieren.