Die Einigung auf das Migrationspaket mit seinen acht einzelnen Gesetzen sei ein langer Prozess gewesen, der nicht immer einfach verlaufen sei, betonte Ralph Brinkhaus, Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion. Zahlreiche Nachschärfungen im Laufe der parlamentarischen Beratungen, die die Unionsfraktion der SPD abgerungen hat, waren nötig, um das Paket nun zu verabschieden. Die Einigung war trotz der personalpolitischen Turbulenzen in der SPD am Montag zustandegekommen. Dies zeigt laut Ralph Brinkhaus, dass die Koalition normal weiterarbeitet.
Die Rechtspflicht, Deutschland zu verlassen, wird von einer hohen Zahl vollziehbar Ausreisepflichtiger nicht befolgt. Wesentlicher Teil der Migrationspolitik ist aber die Rückkehr derer, die unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Bleiberecht in Deutschland haben. Das Ausweisungsrecht wird deswegen so überarbeitet, dass Personen, die wegen Sozialleistungsbetrugs oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt wurden, leichter ausgewiesen werden können. Auch der besondere Ausweisungsschutz wird überarbeitet und zielgenauer für die jeweilige zu schützende Personengruppe gefasst. Fehlanreize zum rechtswidrigen Verbleib im Bundesgebiet trotz vollziehbarer Ausreisepflicht werden beseitigt. Vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern wird die Duldung mit dem Zusatz „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ erteilt, wenn die Abschiebung aus von ihnen selbst zu vertretenden Gründen nicht vollzogen werden kann, weil sie das Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit selbst herbeiführen oder sie zumutbare Handlungen zur Erfüllung ihrer Passbeschaffungspflicht nicht vornehmen.
Die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland hängt allerdings in entscheidendem Maße davon ab, wie gut es gelingt, die Fachkräftebasis der Unternehmen und Betriebe zu sichern und zu erweitern. Unternehmen haben bereits heute Schwierigkeiten , für bestimmte Qualifikationen, Regionen und Branchen qualifizierte Fachkräfte zu finden. Die Zahl der offenen Stellen ist aktuell auf rund 1,2 Millionen angestiegen.
Hermann Gröhe, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, bezeichnete den Fachkräftemangel als Wachstumsbremse für Deutschland.
Deswegen soll es zukünftig eine gezielte und gesteuerte Steigerung der Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften geben. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft innerhalb des bestehenden migrationspolitischen Ordnungsrahmens die Voraussetzungen dafür, dass diejenigen Fachkräfte, die die deutsche Wirtschaft benötigt, nach Deutschland kommen können. Es wird klar und transparent geregelt, wer zu Arbeits- und zu Ausbildungszwecken kommen darf und wer nicht. Dafür werden die Vorschriften des dritten und vierten Abschnitts des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gänzlich neu strukturiert und umfassend neu gefasst. Zudem wird die Beschäftigungsverordnung (BeschV) entsprechend angepasst. Wenn ein Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorliegen, können Fachkräfte in allen Berufen, zu denen sie ihre Qualifikation befähigt, arbeiten. Die Beschränkung auf die Engpassbetrachtung entfällt.
Auf die Vorrangprüfung wird bei Fachkräften im Grundsatz verzichtet; verbunden wird dies jedoch mit der Möglichkeit, auf Veränderungen des Arbeitsmarktes unkompliziert reagieren und die Vorrangprüfung kurzfristig wieder einführen zu können.
CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 11 vom 06.06.2019