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Flächendeckende Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung muss erhalten bleiben

Anzahl der Beratungsangebote sinkt vielerorts

Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Fortbestand, künftige finanzielle Ausstattung und Beratungsqualität von Beratungsstellen der Ergänzenden Unabhängigen Teilberatung (EUTB)“ (BT-Drs. 20/4941) erklärt deren Beauftragter für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Wilfried Oellers:

„Die Bundesregierung kann die Befürchtung nicht entkräftigen, dass es mit dem ab 2023 geltenden neuen Antrags- und Bewilligungsverfahren für die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung keine flächendeckende Beratungsstruktur mehr geben wird. Ab 2023 soll es eigentlich 498 Beratungsangebote in 399 Regionen geben – statt wie bisher 463 Angebote in 286 Regionen. Auf den ersten Blick liest sich das erst einmal gut. Schaut man dann aber ins Kleingedruckte, stellt sich heraus, dass in 10 von 16 Bundesländern die Zahl der Beratungsangebote in Wirklichkeit gesunken und nur in vier Bundesländern gestiegen ist. Bayern zum Beispiel verzeichnet ein Plus von 45 und Niedersachsen ein Minus von 6 Beratungsangeboten. Dies wirft Fragen auf, wenn die Bundesregierung zugleich in ihrer Antwort behauptet, dass die Beratungsangebote näher an die Ratsuchenden heranrückten.

Als Unionsfraktion stehen wir zu der noch von uns in die Wege geleiteten Umstellung der bisherigen zuwendungsrechtlichen EUTB-Förderung auf einen Rechtsanspruch. Selbstverständlich müssen neben den bestehenden auch neue Angebote zum Zuge kommen können. Dennoch sollte die Bundesregierung verschiedene Stellschrauben noch einmal genau unter die Lupe nehmen. So sollte sie prüfen, ob die zuschussfähigen Stellen nicht auch auf mehrere Regionen verteilt werden können und wie die Flächengröße des Landes oder der Region stärker berücksichtigt werden kann.“

Hinweis: Die Antwort der Bundesregierung auf die genannte Kleine Anfrage kann bei der Pressestelle der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angefordert werden.