Der Bundestag berät diese Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Familienentlastungsgesetz. Es sollen mit dem Gesetz die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags umgesetzt werden.
Zunächst soll in einem ersten Schritt zum 1. Juli 2019 das Kindergeld pro Kind um 10 Euro pro Monat erhöht werden. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag steigt. Weiter werden Familien steuerlich entlastet, indem der Grundfreibetrag um 168 Euro und im Jahr 2020 um weitere 240 Euro angehoben wird. Diese Maßnahmen entlasten Familien mit Kindern um insgesamt rund 9,8 Milliarden Euro.
Am Freitag geht es im Bundestag dann um die Rente. Dann beraten die Abgeordneten das Vorhaben der Bundesregierung, das Rentenniveau bis 2025 bei mindestens 48 Prozent festzuschreiben. Auch soll der Beitragssatz stabil bei höchstens 20 Prozent bleiben.
Außerdem soll für den absehbaren Zeitraum bis 2025 eine doppelte Haltelinie für das Sicherungsniveau vor Steuern bei 48 Prozent und den Beitragssatz bei 20 Prozent eingeführt werden. Für die Einhaltung der Haltelinien sollen mit dem Gesetzentwurf jetzt die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen und eine geeignete finanzielle Vorsorge getroffen werden.
Für die längerfristige Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung wurde die Rentenkommission eingesetzt, die bis Anfang des Jahres 2020 Vorschläge für die Zeit nach dem Jahr 2025 vorlegen wird.
Der jetzt zu beratende Gesetzentwurf beinhaltet außerdem folgende Punkte:
Bis zum Jahr 2025 wird eine neue Sicherungsniveaugrenze von 48 Prozent eingeführt.
Es wird gesetzlich festgelegt, dass der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung bis zum Jahr 2025 höchstens 20 Prozent betragen darf, die Untergrenze wird bei 18,6% festgeschrieben. Absicherung durch Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel. Zusätzlich leistet der Bund in den Jahren 2022 bis 2025 Sonderzahlungen in Höhe von zunächst 500 Millionen Euro je Jahr.
Das Ende der Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten wird für Rentenzugänge im Jahr 2019 in einem Schritt auf das vollendete 65. Lebensjahr und acht Monate verlängert und von 2020 bis 2031 schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr. Entsprechendes gilt für die Renten aufgrund Todesfalls. Die Verlängerung wird auch auf die Alterssicherung der Landwirte übertragen.
In Zukunft wird die Kindererziehungszeit für Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, um weitere sechs Monate verlängert.
Die Regelung entspricht grundsätzlich der Regelung, die 2014 mit der Ausweitung der Kindererziehungszeiten auf zwei Jahre erfolgte, allerdings mit einer gewissen Ausweitung etwa bei Adoptiveltern.
Personen, die in der bisher vom Gesetz so bezeichneten Gleitzone 450,01 Euro bis 850 Euro monatliches Arbeitsentgelt erzielen, werden schon nach geltendem Recht bei den Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung entlastet. Diese Zone soll auf 1300 Euro ausgeweitet werden.
CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 16 vom 11.10.2018