Faire Arbeit in der Fleischwirtschaft

Missständen wird dauerhaft ein Ende gesetzt

Die Regierungskoalition hat sich über Einzelheiten zum Arbeitsschutzkontrollgesetz verständigt. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Uwe Schummer:

„Mit den Maßnahmen der Regierungskoalition im Arbeitsschutzkontrollgesetz werden endlich wieder geordnete Verhältnisse und menschenwürdige Zustände überall in Deutschlands Schlachthöfen einkehren. Der Grundsatz ‚Faires Geld und faire Arbeitsbedingungen für harte Arbeit‘ kommt auch für die dort überwiegend tätigen osteuropäischen Arbeitskräfte zum Tragen.

Die marktführenden Unternehmen haben sich allen Versuchen des Gesetzgebers über Jahre hinweg widersetzt, den Ausuferungen entgegenzutreten, und auch ihre eigenen Selbstverpflichtungen ignoriert. Die auf das Vertrauen in die Unternehmen basierenden Freiheiten unserer Wirtschaftsordnung wurden gnadenlos missbraucht und ausbeuterische Praktiken in immer neuen Varianten kreiert. Angesichts dessen konnten wir nicht tatenlos bleiben.

Im Mittelpunkt der im Frühjahr ans Licht gekommenen Skandale standen Werkverträge, die von in kriminelle Milieus hereinreichende Strukturen vermittelt wurden. Diese sind künftig in der Branche nicht mehr zugelassen. Auch Leiharbeit wird es beim Schlachten und Zerlegen nicht mehr geben, um neue Varianten des alten üblen Spiels von Vornherein zu unterbinden. Außerdem wird die Kontrolldichte verbindlich erhöht. Möglich bleibt Leiharbeit aber zunächst in der von den Skandalen nicht betroffenen Fleischverarbeitung zur Bewältigung von Auftragsspitzen in der Grillsaison, wenn dieses tarifvertraglich vereinbart wurde. Damit stärken wir die Sozialpartnerschaft.

Mit der Einigung über das Gesetz sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die nicht nur für die gesamte Fleischbranche, sondern auch für unser Land rufschädigenden Missstände dauerhaft behoben werden.“