Bundeskabinett beschließt Entwurf des Teilhabestärkungsgesetzes
Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe beschlossen. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, und der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers:
Peter Weiß:
„Teilhabe und Vielfalt sind zwei Seiten einer Medaille in einer inklusiven Gesellschaft. Und vielfältig sind auch die Regelungen des Teilhabestärkungs-gesetzes, dessen Entwurf die Bundesregierung heute beschlossen hat.
Darunter sind mehrere Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen, für die wir uns als Union sehr engagiert haben. So machen wir das Budget für Ausbildung attraktiver: Künftig sollen auch Menschen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einem anderem Leistungsanbieter über das Budget für Ausbildung im Sinne eines „lebenslangen Lernens“ gefördert werden können.“
Wilfried Oellers:
„Wir verbessern die Betreuung von Rehabilitanden in den Jobcentern, indem spezifische Förderleistungen von den Jobcentern auch neben einem Rehabilitationsverfahren erbracht werden können und die Koordinierung von Leistungen zwischen den Rehabilitationsträgern und den Jobcentern optimiert wird. Und wir schaffen im Behindertengleichstellungsgesetz einen Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderungen auf Begleitung durch einen Assistenzhund und regeln die dazu gehörige Ausbildung und Zertifizierung.
Jetzt geht es im parlamentarischen Verfahren darum, dieses schon sehr gute Paket für mehr Teilhabe noch weiter zu befüllen. So liegt uns unter anderem die Verbesserung der Regelungen zur Entlohnung von Werkstattbeschäftigten sehr am Herzen.“