Musterfeststellungsklage für Verbraucher vom Deutschen Bundestag beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag den Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungklage für Verbraucher beschlossen. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Sebastian Steineke:
„Dies ist ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Damit setzen wir den Koalitionsvertrag wie vereinbart zügig um, damit auch die geschädigten Dieselkunden das Instrument für die Rechtsdurchsetzung ihrer Ansprüche nutzen können. Die in diesen Fällen bis zum Jahresende 2018 drohende Verjährung kann somit bis zur Klärung verhindert werden.
Mit der Musterfeststellungsklage bringen wir die Verbraucher auf Augenhöhe mit den Unternehmen. Wir geben Betroffenen von Schadensfällen, die eine Vielzahl von Verbrauchern betreffen, ein Rechtsschutzinstrument an die Hand, mit dem sie kostenlos die entscheidenden Vorfragen ihrer Ansprüche klären lassen können.
Die Musterfeststellungsklage eignet sich nicht als Geschäftsmodell für unseriöse Verbände oder Großkanzleien, bei dem es um Honorare oder andere Gewinnabsichten geht, das war uns wichtig. Deshalb haben wir für eine Klagebefugnis klare Voraussetzungen für die Verbände definiert; so müssen die Verbände auch Transparenz herstellen in Bezug auf ihre Finanzierung. Abmahnvereine können so rechtzeitig erkannt werden.
Als CDU/CSU konnten wir im parlamentarischen Verfahren noch zusätzliche Verbesserungen erzielen, die wir u.a. aus der Sachverständigen-Anhörung mitgenommen haben. Um die Verfahren effizienter und zügiger zu gestalten, verkürzen wir den Instanzenzug, in dem wir die erstinstanzliche Zuständigkeit bei den Oberlandesgerichten ansiedeln.
Wir haben auch durchgesetzt, dass kleine und mittlere Unternehmen indirekt von der Musterfeststellungsklage profitieren. Kleine Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre eigene Klage auszusetzen, bis in einem parallel laufenden Musterfeststellungsverfahren entschieden worden ist. Damit können zum Beispiel auch kleine Handwerksbetriebe indirekt vom Musterfeststellungsurteil als Präzedenzurteil profitieren.“