• Home
  • Recht
  • Dringender Handlungsbedarf bei der Vergütung von Betreuern und Verfahrenspflegern

Dringender Handlungsbedarf bei der Vergütung von Betreuern und Verfahrenspflegern

Auch Betreuungsvereine brauchen eine bessere Unterstützung

Durch die hohe Inflation und eine unzureichende Finanzierung stehen die Betreuungsvereine vor einer existenziellen Bedrohung. Zudem hat das Gesetz zum Bürgergeld die Vergütungssituation der Betreuer und Verfahrenspfleger verschlechtert. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und der zuständige Berichterstatter Wilfried Oellers: 

Günter Krings: „Betreuerinnen und Betreuer sowie nicht zuletzt die vielen Betreuungsvereine in unserem Land leisten einen wichtigen Beitrag für Menschen, die sich nicht um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern können. Sie sind unverzichtbar für unseren Sozialstaat. Durch die hohe Inflation stehen Betreuungsvereine aufgrund ihrer unzureichenden Finanzierung und der Inflation vor einer existenziellen Bedrohung. Die dramatische Kostenexplosion zwingt zu einer Anpassung der Kostenpauschale. Der Bundesjustizminister muss dringend handeln und zusammen mit den Ländern für eine Erhöhung der Kostenpauschale sorgen. Eine massenhafte Insolvenz von Betreuungsvereinen würde die betreuten Menschen und die gesamte Gesellschaft vor gravierende Probleme stellen.“

Wilfried Oellers: „Neben den Betreuungsvereinen besteht auch dringender Handlungsbedarf bei der Vergütung der Betreuerinnen und Betreuer sowie der Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger. Denn das Gesetz zum Bürgergeld hat zu einer Verschlechterung der Vergütung geführt, die so sicherlich nicht beabsichtigt gewesen sein kann. Durch die Anhebung des Schonvermögens von 5.000 auf 10.000 Euro hat sich die Zahl der sogenannten Mittellosen (§ 1880 BGB) vergrößert. Die Vergütung von Betreuungsleistungen bei Mittellosen richtet sich nach anderen Maßstäben als bei Betreuten, die nicht mittellos sind und ist insgesamt geringer. Diesen Automatismus hat die Ampel bei dem Gesetz zum Bürgergeld offenbar übersehen, so dass diese Konsequenz gesetzgeberisch nachgebessert werden muss. Sie kann nicht im Sinne des Gesetzes sein. Zudem darf die Verbesserung bei den Leistungsberechtigten nicht zu einer Verschlechterung bei der Vergütung der Betreuer führen. Hier muss die Ampel handeln.“