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Die Interessen von Mietern und Eigentümern bei Balkonkraftwerken in Ausgleich bringen

Rechte von Eigentümern bei Online-Eigentümerversammlungen wahren

Der Bundestag hat in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ beraten. Dazu können Sie den rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und den bau- und wohnungspolitischen Sprecher Jan-Marco Luczak gerne wie folgt zitieren:

Günter Krings: „Als Union wollen wir eine Energiewende für jedermann, dezentral und unbürokratisch. Balkonkraftwerke sind dazu ein kleiner, aber wichtiger Baustein. Dies hat die Union schon vor Monaten in einem eigenen Antrag gefordert. Leider hat die Ampel das Thema bis heute liegen gelassen. Durch Balkonkraftwerke können Stromkosten im Haushalt unmittelbar reduziert werden, die Energiewende wird damit individuell erlebbar und positiv besetzt. Jeder Einzelne kann damit seinen ganz persönlichen Beitrag für den Klimaschutz leisten. Insofern ist es gut, wenn die bestehenden Hürden im Miet- und Wohnungseigentumsrecht beseitigt und Widersprüche in der Rechtslage aufgelöst werden. Im parlamentarischen Verfahren werden wir sehr genau darauf achten, dass die technische Sicherheit im konkreten Einzelfall sichergestellt und die Verunstaltung von Gebäuden ausgeschlossen wird. Die Interessen von Mietern und Eigentümern müssen in Ausgleich gebracht werden.“

Jan-Marco Luczak: „In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es einen Sanierungsstau. Nicht zuletzt wegen der gesetzlichen Vorgaben durch das Heizungsgesetz der Ampel wird der Beratungsbedarf in den nächsten Jahren deutlich steigen. Die Zulassung von Online-Eigentümerversammlungen macht es den Eigentümern leichter, Versammlungen schnell, flexibel und kostengünstig durchzuführen. Insbesondere ältere Eigentümer oder solche, die sich um kleine Kinder kümmern müssen oder ganz woanders wohnen, wird auf diese Weise überhaupt erst ermöglicht, an Eigentümerversammlungen teilzunehmen. Es gibt also ein Mehr an Partizipation. Als Union ist uns wichtig, dass die Rechte von Eigentümern gewahrt bleiben. Niemand darf durch die gesetzlichen Regelungen daran gehindert werden, sich an Eigentümerversammlungen zu beteiligen. Deswegen ist es gut und richtig, dass es ein hohes Quorum von 75 Prozent der Eigentümer gibt, die sich für die Möglichkeit einer virtuellen Eigentümerversammlungen aussprechen müssen. Auch um das abzusichern, sollte bei dem Beschluss über Online-Eigentümerversammlungen das Kopfprinzip gelten. Jeder Eigentümer hat eine Stimme, egal, wie viele Wohneinheiten er hat. Zudem sollte die Teilnahme von Personen, die gegebenenfalls einem Eigentümer technische Hilfestellung leisten, rechtssicher geregelt sein. Denn grundsätzlich dürfen nur Eigentümer an WEG-Versammlungen teilnehmen.“