Der Ukraine Gerechtigkeit verschaffen
Der Bundestag berät am heutigen Mittwoch über den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Konsequente Reaktion des Rechtsstaats auf den russischen Angriffskrieg ermöglichen – Sondertribunal einrichten“. In den beratenden Bundestagsausschüssen haben die Ampel-Fraktionen den Antrag abgelehnt. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:
„Wir bedauern zutiefst, dass unser Antrag auf Einrichtung eines Sondertribunals in den Ausschüssen des Bundestages keine Mehrheit gefunden hat und die Regierungsfraktionen nicht einmal den Versuch gemacht haben, mit uns eine gemeinsame Positionierung zu finden. Nicht einmal ein eigener Antrag der Ampel liegt bislang vor. Unsere Hand bleibt in dieser Frage aber weiter ausgestreckt. Denn das Urverbrechen dieses Krieges, der russische Angriff auf die Ukraine als solcher, muss vor ein völkerrechtliches Tribunal gebracht werden. Angesichts des tapferen Freiheitskampfes der Ukrainer und der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für ein starkes Völkerrecht hat dieses Anliegen eine breite Mehrheit im Deutschen Bundestag verdient. Wir streben daher weiterhin eine fraktionsübergreifende Position in dieser wichtigen Frage der Gerechtigkeit für die Ukraine an.
Die Einrichtung eines Sondertribunals ist erforderlich, um die Verantwortlichen der russischen Aggression in der Ukraine vor Gericht zu stellen. Der Internationale Strafgerichtshof kann zwar russische Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf ukrainischem Gebiet verurteilen. Der Straftatbestand des Verbrechens der Aggression, also der Planung oder Ausführung des Angriffskrieges, kann dort dagegen nicht verhandelt werden. Denn weder die Ukraine noch die Russische Föderation haben das Römische Statut und seine Änderungen im Zusammenhang mit dem Verbrechen der Aggression ratifiziert. Und eine Zuweisung dieses Verbrechens an den Strafgerichtshof über den Sicherheitsrat wird ausscheiden, weil dies ein russisches Veto immer verhindern wird. Solange das Statut des Strafgerichtshofs nicht angepasst werden kann, brauchen wir daher ein Sondertribunal. Und zwar nicht als hybrides Gericht, denn das könnte nur nationales ukrainisches Recht anwenden und würde den Eindruck einer Ohnmacht des Völkerrechts nur verstärken. Die klare Mehrheit bei der erneuten Verurteilung Russlands in der UN-Generalversammlung zeigt uns: Es gibt eine reelle Chance, dass mit Unterstützung der UN-Generalversammlung ein solches völkerrechtliches Tribunal eingerichtet werden kann. Dabei ist Deutschlands Mittun von entscheidender Bedeutung.“