Der Schlüssel für einen erfolgreichen Umbau der Energieversorgung

Das Strukturstärkungsgesetz und das Kohleausstiegsgesetz sind verlässlich, sozialverträglich und rechtssicher

Der Bundestag hat das Kohleausstiegsgesetz und das Strukturstärkungsgesetz beschlossen. Damit sollen die Empfehlungen aus der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vom Januar 2019 umgesetzt werden. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Carsten Linnemann und der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer:

Carsten Linnemann: „Der erfolgreiche Abschluss dieses umfassenden Gesetzespakets noch vor der Sommerpause ist eine gute Nachricht für die vom Strukturwandel betroffenen Reviere und Regionen. Das Gesetz schafft Planungssicherheit und einen verlässlichen Finanzrahmen. Der Bund stellt bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen in Höhe von bis zu 14 Milliarden Euro für die betroffenen Länder bereit. Damit können die Länder unterschiedlichste Investitionen fördern, etwa für den Breitband- und Mobilfunkausbau, für die Schaffung wirtschaftsnaher Infrastruktur, für die Verbesserung des Angebots im ÖPNV, oder für Umweltschutz und Landschaftspflege. Darüber hinaus verpflichtet sich der Bund zusätzlich, die Braunkohleregionen in seinem Zuständigkeitsbereich mit bis zu 26 Milliarden Euro zu fördern, unter anderem durch den Ausbau von Verkehrsinfrastruktur, die Ansiedlung und Verstärkung von Forschungseinrichtungen oder die Schaffung von Arbeitsplätzen in Behörden des Bundes und sonstigen Bundeseinrichtungen. Insgesamt legen wir mit dem Strukturstärkungsgesetz somit einen verlässlichen Fahrplan für die Bewältigung des Strukturwandels in den nächsten zwei Jahrzehnten vor.“

Joachim Pfeiffer: „Das Kohleausstiegsgesetz macht den Weg für einen verlässlichen, sozialverträglichen und rechtssicheren Ausstieg aus der Kohleverstromung frei. Mit dem Kohleersatzbonus sowie den Förderprogrammen für erneuerbare Wärme und zur Umrüstung von Kraftwerken werden Anreize für den Wechsel hin zu klimafreundlichen, erneuerbaren Technologien gesetzt. Insbesondere jüngere Kraftwerke erhalten nun eine Zukunftsperspektive und die so wichtige Planungs- und Investitionssicherheit. Deutlich verbesserte Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung leisten einen zentralen Beitrag für die Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit. Außerdem werden die Entlastungen für Stromverbraucher verbindlicher. Mit den Gesetzen zum Kohleausstieg und zur Strukturstärkung bieten wir eine klare Perspektive für betroffene Regionen, Beschäftigte – und für die Bundesrepublik. Unabdingbar für eine erfolgreiche Energiewende ist dafür der Vierklang Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Akzeptanz und Umweltverträglichkeit.“