Ausgewogene Lösung, um die Bundestagsgröße zu reduzieren
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag in erster Lesung die Reform des Wahlrechts beraten. Dazu erklärt der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ansgar Heveling:
„Heute brachten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD den Gesetzesentwurf für eine Wahlrechtsreform im Bundestag ein. Dies ist ein wichtiger Schritt, um ein weiteres unkontrolliertes Anwachsen der Bundestagsgröße zu verhindern. Das anerkannte und bewährte System der personalisierten Verhältniswahl soll erhalten bleiben und nur durch maßvolle Veränderungen an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Damit wird unser Wahlrecht auch für die Zukunft ‚wetterfest‘.
Unser Vorschlag stellt eine ausgewogene Lösung dar, welche die mit der Reduzierung der Bundestagesgröße verbundenen Lasten gleichmäßig verteilt. Durch die Kombination aus mehreren, sich wechselseitig in ihrer Wirkung ergänzenden ‚Stellschrauben‘ müssen diese nicht so fest angezogen werden, dass eine davon – um im Bild zu bleiben – abzubrechen droht. Die Wahlkreise werden (mit Wirkung zur Bundestagswahl 2025) maßvoll von 299 auf 280 reduziert. Damit wollen wir sicherstellen, dass die Wahlkreise nicht zu groß werden. Die Bürgernähe und die lokale Repräsentanz durch Abgeordnete in den Wahlkreisen müssen erhalten bleiben. Die faktische Teilverrechnung von Überhangmandaten mit Listenmandaten in anderen Ländern reduziert ebenfalls den Ausgleichsbedarf und soll bereits zur kommenden Bundestagswahl 2021 in Kraft treten. Gleichzeitig stellen wir aber sicher, dass die föderale Ausgewogenheit unseres Bundesparlaments erhalten bleibt. Schließlich tragen auch die bis zu drei nicht auszugleichenden Überhangmandate zur Reduzierung bei. Diese Regelung soll ebenfalls bereits ab der Bundestagswahl 2021 in Kraft treten. Im Ergebnis werden diese Maßnahmen zu einer merklichen Reduzierung der Bundestagsgröße führen.“