Bundestag leitet zusätzliche Corona-Maßnahmen ein

Elterngeld wird angepasst, wichtige Firmen werden vor Übernahmen geschützt

Auch in dieser Sitzungswoche stellt der Kampf gegen die Folgen der Corona-Epidemie den größten Schwerpunkt für die Abgeordneten im Bundestag dar. Die Parlamentarier beraten über vier Gesetze, mit denen Bürgern und Unternehmen geholfen werden soll.

Das kulturelle Leben in Deutschland ist im Zuge der Corona-Epidemie komplett heruntergefahren worden. Neben vielen anderen sind davon auch Veranstalter von Freizeit-Events (Theater, Konzerthäuser, Sportveranstalter etc.) betroffen. Sie sollen nun besser vor einer Insolvenz-Welle geschützt werden, die droht, falls sie all die bereits verkauften Eintrittskarten jetzt zurücknehmen und auszahlen müssten. Das Ergebnis wäre eine Kultur- und Sportlandschaft, die nach Überwindung der Pandemie viel ärmer wäre als bisher und dies will die Union verhindern.

Auch Veranstalter von Freizeit-Events sollen deshalb durch das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht“, über das der Bundestag am Mittwoch in erster Beratung debattiert, dazu berechtigt werden, den Inhabern der Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben. Der Gutschein kann dann entweder für eine Nachholveranstaltung oder eine alternative Veranstaltung eingelöst werden. Der Kunde kann jedoch die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen, wenn ihm die Annahme des Gutscheins aufgrund seiner persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird.

Im Zuge der Corona-Pandemie haben außerdem viele werdende und junge Eltern Verdienstausfälle zu beklagen, etwa weil sie in Kurzarbeit sind. Damit sie trotzdem die Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes einhalten können, soll das Elterngeld durch das „Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie“, über das das jetzt Parlament debattiert, angepasst werden.

Konkret heißt das: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I aufgrund der Corona-Pandemie reduzieren das Elterngeld nicht und fließen auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht mit ein.

Ebenfalls wichtig: Eltern, die in sogenannten systemrelevanten Berufen – etwa in Krankenhäusern – arbeiten und an ihrem Arbeitsplatz jetzt dringend benötigt werden, können ihre Elterngeldmonate aufschieben. Und: Eltern sollen den Partnerschaftsbonus nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant. Der Partnerschaftsbonus ist eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, die gleichzeitig Teilzeit arbeiten und sich die Kindererziehung teilen.

Kurz nach Ausbruch der Corona-Krise kursierte das Gerücht, die US-Regierung wolle ein Tübinger Biotechunternehmen oder deren momentan begehrtestes Forschungsobjekt aufkaufen – einen möglichen Impfstoff gegen das Corona-Virus.

Dieses Beispiel verdeutlicht, warum Übernahmen deutscher Firmen durch ausländische Investoren stärker kontrolliert und gegebenenfalls verhindert werden müssen. Dazu berät der Bundestag nun über eine Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes. Die Novelle passt die Regelungen an die im April 2019 in Kraft getretene EU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (EU-Screening-Verordnung) an.

Ihr Ziel ist es, kritischen Infrastrukturen sicherer als bisher zu schützen und damit die Versorgung in wichtigen Sektoren besser gewährleisten zu können. Zu den Wirtschaftsbereichen, die stärker vor dem Zugriff von Investoren außerhalb der EU geschützt werden sollen, gehören Medizintechnik sowie Schutzausrüstung, Energie und Telekommunikation, aber auch Cloud-Computing.

Ganz klar: Die Pandemie macht auch vor der Wissenschaft nicht halt. Um auch hier schnell und unbürokratisch zu helfen, diskutiert der Bundestag nun über das „Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz“ (WissStudUG). Für Studierende und junge Menschen in schulischer Ausbildung, die sich in der Bekämpfung der Corona-Pandemie engagieren, soll damit der Hinzuverdienst aus allen systemrelevanten Branchen (etwa in Krankenhäusern) komplett von der Anrechnung auf das BAföG ausgenommen werden.

Ebenfalls wichtig: BAföG-Geförderte erhalten ihre Förderung bis auf weiteres auch, wenn der Lehrbetrieb an Schulen und Hochschulen wegen der COVID-19-Pandemie zeitweilig ausgesetzt ist.
Auch Wissenschaftler erhalten mehr Planungssicherheit: Ihre Qualifizierung, zum Beispiel eine Promotion oder Habilitation, sollen sie trotz der pandemiebedingten Beeinträchtigung der Hochschullandschaft weiterverfolgen können – die Höchstbefristungsdauer für Qualifizierungen wird nämlich pandemiebedingt um sechs Monate verlängert.

CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 06 vom 22.04.2020