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Bundesregierung macht beim inklusiven Arbeitsmarkt den zweiten Schritt vor dem ersten

Erhöhte Ausgleichsabgabe läuft ins Leere

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts beschlossen. Dazu erklärt der Beauftragte für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers:

„Still und starr ruhte bislang der See. Doch nun wird die Weihnachtsruhe in der Inklusionspolitik doch noch mit dem Regierungsentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts unterbrochen. Ein Jahr Warten auf die erste behindertenpolitische Regierungsinitiative hat damit endlich ein Ende.

Der Entwurf enthält durchaus Positives: Wir begrüßen die geplante Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes und die Erhöhung der Zuschüsse beim Budget für Arbeit. Letztere hatten wir selbst im Frühjahr in unserem Antrag zum inklusiven Arbeitsmarkt gefordert.

Es gibt mit der geplanten vierten Staffel der Ausgleichsabgabe aber auch eine große Schwachstelle. Nach der Bundesagentur für Arbeit standen im Jahr 2020 knapp 300.000 unbesetzten Pflichtarbeitsplätzen knapp 170.000 arbeitslose schwerbehinderte Menschen gegenüber. Solange also bei weitem nicht alle Pflichtarbeitsplätze besetzt werden können, läuft die Erhöhung der Ausgleichsabgabe ins Leere. Um Arbeitgeber für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu sensibilisieren, wird es vielmehr endlich Zeit, dass die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in allen Regionen eingerichtet werden und deren Wirkung unter die Lupe genommen wird. So hatten wir es in der letzten Regierungskoalition mit dem Teilhabestärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung macht den zweiten Schritt vor dem ersten.“