Auf zwei parlamentarische schriftliche Einzelfragen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass das Bundesjustizministerium in diesem Jahr den Evaluierungsbericht zur Betreuervergütung vorlegen will. Darauf aufbauend werde die Bundesregierung an einem Gesetzentwurf arbeiten, um noch in dieser Legislaturperiode eine Reform des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz verabschieden zu können. Es solle damit eine angemessene sowie möglichst nachhaltige Vergütung über die Laufzeit der Betreuerinflationsausgleichs-Sonderzahlung hinaus sichergestellt werden. Dazu können den rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und den Berichterstatter für das Betreuungsrecht, Wilfried Oellers, gerne so zitieren:
Günter Krings: „Wir begrüßen diese Zusage. Nachdem die Bundesregierung die Chance vertan hat, auf unseren Antrag hin die Vergütung von Betreuerinnen und Betreuern im Dezember letzten Jahres bereits angemessen anzupassen, will sie dieses Versäumnis kurz vor der Bundestagswahl nachholen. Wenn die Bundesregierung diesmal Wort hält, hat sich unser Einsatz gelohnt“
Wilfried Oellers: „Die Zusage der Bundesregierung ist eine gute Nachricht für alle, die im Betreuungswesen gute und wichtige Arbeit leisten sowie für alle Menschen, die auf qualitativ hochwertige Betreuung angewiesen sind. Maßstab für die Höhe der angemessenen Vergütung müssen aber diesmal die tatsächlichen Kostentwicklungen und die Empfehlungen der Sachverständigen sein und nicht wie beim letzten Mal das hohe Klagelied der Landesjustizminister“.