Auch in der Sommerpause bleibt die Bundeswehr eine Parlamentsarmee

Verweigerung von Sondersitzungen der Ausschüsse durch Bundestagspräsidentin inakzeptabel

Die Bundestagspräsidentin hat begründungslos Sondersitzungen des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses abgelehnt. Dazu erklärt der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Hardt:

„Angesichts der schwierigen Lage unserer Soldatinnen und Soldaten in Mali und der damit verbundenen Aussetzung des MINUSMA-Bundeswehrmandats durch die Bundesregierung hat die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag sowohl Sondersitzungen des Auswärtigen Ausschusses als auch des Ausschusses für Verteidigung beantragt. Beide Anträge wurden von der Präsidentin des Deutschen Bundestages, Frau MdB Bärbel Bas, begründungslos abgelehnt.

Dies ist inakzeptabel, da sich der Deutsche Bundestag zu jedem Zeitpunkt auch außerhalb der Sitzungswochen mit der Bundeswehr als Parlamentsarmee in derart schwierigen Situationen wie gerade in Mali befassen muss. Die Ablehnung der Anträge auf Ausschusssitzungen steht daher grundsätzlich auch im Widerspruch zum Parlamentsbeteiligungsgesetz, nach dem der Bundestag Auslandseinsätze der Bundeswehr beenden kann. Es ist gerade das Selbstverständnis des Parlamentsbeteiligungsgesetzes, dass Auslandeinsätze jederzeit widerrufen werden können. Deshalb ist die Nichtgenehmigung der beantragten Sondersitzungen nicht akzeptabel und auch nicht rechtmäßig. Nach Lesart der Bundestagspräsidentin gilt das Parlamentsbeteiligungsgesetz nur in regulären Sitzungswochen des Deutschen Bundestages.

Der Deutsche Bundestag steht als Entscheidungsgremium für Auslandseinsätze in der Pflicht und Verantwortung, die Einsätze unserer Soldatinnen und Soldaten eng zu begleiten und seiner Fürsorgepflicht ihnen gegenüber nachzukommen. Deshalb wäre es schon in dieser Woche zwingend gewesen, die Abgeordneten der federführenden Ausschüsse des Bundestages vollumfänglich über die Lage, die Entwicklungen vor Ort und über die Entscheidungen und Überlegungen der Bundesregierung zu informieren. Dies gilt in besonderem Maße für den Einsatz MINUSMA. Neben der kritischen Lageentwicklung in Mali beinhaltet das vom Bundestag im Mai verabschiedete Mandat ausdrücklich eine Ausstiegsklausel. Darüber hätte schon in dieser Woche gesprochen werden müssen.“