Speicherung von IP-Adressen ist dringend notwendig
Im Bundestag findet am heutigen Mittwoch bereits zum zweiten Mal eine Geschäftsordnungsdebatte zum Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen“ statt. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:
„Der heutige Weltkindertag und der Jahrestag der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sollte für die Regierung eine Mahnung sein. Leider verweigert die Ampel-Koalition den Ermittlern immer noch das notwendige Werkzeug der IP-Adressen-Speicherung, obwohl der Europäische Gerichtshof die Speicherung von IP-Adressen zur Aufklärung und Bekämpfung schwerer Straftaten ermöglicht hat. Bei vielen Straftaten – insbesondere beim sexuellen Missbrauch von Kindern und dessen Verbreitung im Netz – ist die Computer-IP-Adresse der einzige Ermittlungsansatz. Häufig sind die Daten beim Provider aber zum Zeitpunkt der Ermittlungen schon gelöscht. Denn die Provider speichern die IP-Adressen, wenn überhaupt, meist nur wenige Tage. Damit hängt es zurzeit vom Zufall ab, ob insbesondere Sexualstraftäter ermittelt werden und weitere Taten verhindert werden können. Die Untätigkeit der Regierung bedeutet für viele Kinder ein handfestes Sicherheitsrisiko in Deutschland.“