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Ansgar Heveling zur Wahlrechtsreform

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der Opposition gegen die im Herbst 2020 beschlossene Neuregelung der Sitzverteilung abgelehnt. Dazu können Sie den Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, MdB Ansgar Heveling, wie folgt zitieren:

Mit der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist der Weg für eine Bundestagswahl nach der von den Koalitionsfraktionen beschlossenen Wahlrechtsreform frei. Karlsruhe stellt in der Folgenabwägung zur Ablehnung des Oppositionsanträge darauf ab, dass der „verfassungsgemäß geäußerte Wille des Wahlgesetzgebers“ maßgeblich sei. Das Bundesverfassungsgericht sieht das reformierte Wahlrecht damit nicht als offensichtlich verfassungswidrig an. Wir sind der festen Überzeugung, dass sich auch nach einer mündlichen Verhandlung in der Hauptsache herausstellen wird, dass unsere Reform mit der Verfassung vereinbar ist. Gerade auch mit Blick auf die bis zu drei ausgleichslosen Überhangmandate stellt das Bundesverfassungsgericht bereits jetzt fest: „Von der Neuregelung gehen deshalb gegebenenfalls Auswirkungen auf die Bildung parlamentarischer Mehrheiten aus, die in ihrem Umfang von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden wären.“